Raucherwohnung renovieren – so geht es!

Raucherzimmer stellen hohe Anforderungen an Renovierungen – denn mit einem einfachen Neuanstrich ist es manchmal nicht getan. Verfärbte Wände oder unschöne Gerüche müssen effizient bekämpft werden, damit die Wohnung anschließend in neuer Frische erstrahlt. Erfahren Sie, was es zu beachten gilt, wenn Sie Raucherwohnungen renovieren und streichen möchten.

Anzeige

Eine Raucherwohnung zu renovieren und wieder frisch zu bekommen, stellt sowohl Heimwerker als auch erfahrene Handwerker vor eine echte Herausforderung. Denn Rauchgase und Nikotin setzen sich über die Jahre auf allen möglichen Oberflächen ab – das führt zu unschönen Verfärbungen und penetranten Gerüchen. Möbel, Gardinen und Vorhänge sollten ganz einfach ausgetauscht werden. Hier lohnt sich eine Reinigung oder Renovierung kaum, neue Mieter und Mieterinnen bevorzugen meist sowieso eine Neuausstattung. Geld, Zeit und Mühe in die Reinigung und Auffrischung von Möbeln und Textilien zu stecken, ist nicht effizient.

Luftreinigung mit einem Ozongerät

Um den Nikotingestank nachhaltig loszuwerden, reicht intensives Lüften oftmals nicht aus. Besonders effizient und nachhaltig ist bei der Renovierung von Raucherzimmern daher die Luftreinigung mit einem Ozongerät: Dadurch kann der Rauchgeruch vollständig und dauerhaft neutralisiert werden. Durch diese Form der Luftreinigung werden jegliche Keime, die unangenehme Gerüche verursachen, abgetötet – nicht nur auf den Wandflächen, sondern auch an den Stellen, die Sie anders nur schwer erreichen können. Die Ozonreinigung sollte ausschließlich von einem Fachmann durchgeführt werden, da das verwendete Ozon bei falscher Anwendung gesundheitsschädlich sein kann. Wichtig ist es außerdem, den entsprechenden Raum während der Ozonreinigung nicht zu betreten. Die Dauer einer Ozonreinigung ist selbstverständlich abhängig von der zu renovierenden Fläche, wird in der Regel aber mit maximal 48 Stunden angegeben. Wenden Sie sich für nähere Informationen am besten direkt an einen Anbieter in Ihrer Umgebung. 

Raucherwohnung streichen

Die Renovierung von Decken und Wänden in Raucherzimmern ist besonders herausfordernd, denn es reicht in der Regel nicht, sie mit handelsüblicher Farbe zu überstreichen. Das Nikotin wird von dem in Wandfarben enthaltenem Wasser oftmals wieder abgelöst. Dadurch wandert es wieder an die Oberfläche und die alten Verfärbungen dringen durch den neuen Anstrich. Sollten Tapeten an den Wänden und Decken angebracht worden sein, heißt es deshalb auch erstmal: runter damit. Anschließend sollten die Wände nochmal richtig gereinigt und der alte Kleister vernünftig entfernt werden.

Eine anschließende Untergrundprüfung entscheidet über die nächsten Arbeitsschritte. Ein poröserer, sandender oder kreidender Untergrund sollte zunächst mit Tiefgrund vorbereitet werden. Außerdem sollten selbstverständlich notwendige Spachtelarbeiten durchgeführt werden. Daran anschließend kann nun der Neuanstrich beginnen: Bei der Renovierung von Raucherwohnungen lohnt sich der Griff zu sogenanntem Sperrgrund (auch Nikotin-Sperren oder Isoliergrund genannt): Dieser deckt zurückgebliebene Flecken geruchsneutral ab, wirkt also gleichzeitig gegen Verfärbungen und gegen Rauchgeruch. Durch die „sperrenden“ und isolierenden Eigenschaften wird verhindert, dass unschöne Flecken nach einiger Zeit wieder durchscheinen oder sich tiefsitzende Gerüche wieder den Weg an die Oberfläche bahnen. Gleichzeitig bietet eine Sperrgrundierung eine gute Haftung für alle weiteren Wandbeläge.

Nikotin-Sperren können auf vielen Untergründen genutzt werden, dazu gehören Putze und Tapeten ebenso wie Gipskartonplatten und Holz. Im Zweifelsfall lohnt immer ein Blick auf die Produktinformationen oder eine Fachberatung beim Kauf des Produkts. Nikotin-Sperren sind in Baumärkten und im Farben-Fachhandel erhältlich und meist deutlich teurer als herkömmliche Dispersionsfarben. Diese Investition sollten Sie allerdings in Kauf nehmen, wenn Sie Nikotinflecken und -gerüche dauerhaft und nachhaltig loswerden möchten. Die Verarbeitung von Sperr- und Isoliergrund gleicht dann der einer normalen Innenwandfarbe: Nach Öffnung des Gebindes einmal kräftig umrühren und anschließend mit Pinsel und Rolle gleichmäßig auftragen. Besonders verschmutzte Stellen können auch doppelt überstrichen werden, um ein perfektes Ergebnis zu erzielen. Nach der vollständigen Trocknung des Sperr- oder Isolieranstrichs – die in der Regel um die 12 Stunden dauert – kann die Nikotinsperre nach individuellen Vorstellungen mit einem Anstrich überstrichen werden. Statt zum Zweitanstrich, können Heim- und Handwerker natürlich auch zur Tapete greifen. Vliestapeten eignen sich beispielsweise hervorragend für die weitere individuelle Wandgestaltung.

Wichtig ist es aber auch die kritischen Aspekte von Nikotin-Sperren zu betrachten. Zum einen ist darauf zu achten, dass die Produkte wasserbasiert, lösemittelfrei und emissionsarm sind. Moderne Isolier- und Sperrfarben erfüllen diese Anforderungen und wirken trotzdem effizient gegen Nikotingeruch und Nikotinflecken: Sie schonen das Raumklima und die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner und frischen die Wände von Raucherwohnungen langanhaltend auf. Außerdem beeinflussen Nikotin-Sperren die bauphysikalischen Eigenschaften von Decken und Wänden: Durch die Sperrschicht kann die Wand das Raumklima nicht mehr so gut regulieren, da sie Feuchtigkeit nicht mehr aufnehmen und abgeben kann – das kann das Schimmelrisiko erhöhen. Dementsprechend sollten Nikotin-Sperren in schimmelanfälligen Räumen besser nicht genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von ehemaligen Raucherwohnungen ihr Lüftungs- und Heizverhalten dementsprechend anpassen.

Innentüren in Raucherwohnungen renovieren

Auch in Holztüren oder Türrahmen setzt sich Nikotin gerne in Form von störenden Flecken und Gerüchen ab. Hier sollten Sie den alten Türen am besten direkt einen neuen Anstrich verpassen. Bedeutet im Klartext: Türen rausnehmen, Türen- und Türzargen abschleifen, anschließend grundieren und schlussendlich neu streichen beziehungsweise lackieren.

Ablagerungen auf anderen Materialien

Nikotin kann nur in offenporige Materialien eindringen – also in Farbe, Tapeten, Holz, Putze oder Textilien. Glatte, versiegelte Oberflächen kann Nikotin nicht angreifen. Deshalb reicht bei der Renovierung von Raucherwohnungen bei Ablagerungen oder Verschmutzungen auf Fliesen, Glas oder Kunststoff eine intensive Reinigung. Für das gründliche Putzen von Lichtschaltern, Steckdosen-Blenden und Co. verwenden Sie einfach handelsübliche Haushaltsreiniger oder spezielle Ruß- und Nikotinreiniger. Da das Nikotin in diese Materialien nicht eindringt, bleibt auch der Geruch nicht an Ihnen hängen – eine Reinigung reicht hier also. Sollte Ihnen die Farbe oder Gestaltung der Badezimmerfliesen grundsätzlich nicht gefallen, können Sie auch zu spezieller Fliesenfarbe greifen: So können Sie die Fliesen ganz einfach überstreichen und nach Ihrem Geschmack gestalten. Nichtsdestotrotz sollte dem Fliesenstreichen immer eine Reinigung vorausgehen – um das Säubern kommen Sie also nicht herum.

Bodenbeläge in Raucherwohnungen renovieren

Sowohl bei Teppichen als auch bei Laminatböden ist es meistens weitaus effektiver die Bodenbeläge rauszureißen und zu ersetzen. Da sich der Rauchgeruch sehr tief in den Fasern und Zwischenräumen festsetzt, ist die Reinigung von Bodenbelägen sehr aufwendig und nur vom Fachmann zu bewerkstelligen. In den einzelnen Fasern und Fugen von Teppich- und Holzböden lässt sich der Geruch extrem schwer erreichen. Eine Spezial-Reinigung lohnt sich also nur bei sehr hochwertigen und wenig abgenutzten Bodenbelägen. Bei geruchsintensiven und stark verunreinigten Böden ist das Neuverlegen die effizienteste und tatsächlich auch kostengünstigste Variante. 

Artikel weiterempfehlen

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen Malerpraxis-Newsletter!

Abonnieren Sie noch heute unseren kostenlosen Newsletter, der Sie regelmäßig mit nützlichen Neuigkeiten und Informationen zu unseren Produkten & Angeboten versorgt. Die Anmeldung dauert nur einen kurzen Augenblick. Selbstverständlich können Sie Ihr Abonnement jederzeit wieder kündigen.