E-Rechnungspflicht im Handwerk – das solltest du darüber wissen!

Ab dem 01. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es beim Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen neue gesetzliche Vorgaben, die du in deinem Geschäftsalltag beachten musst. Wir klären dich auf, was ab 2025 auf dich in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung zukommt!

Quelle: WinWorker

Im Business-to-Business (B2B) sollen Rechnungen zukünftig standardisiert werden. Dazu wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, spätestens ab 2028 als alleinige Rechnungsart gültig sein. Das bedeutet auch: Papierrechnungen werden im B2B-Bereich komplett verschwinden.

Was ist genau eine E-Rechnung bzw. elektronische Rechnung?

E-Rechnungen müssen einen digitalen Daten­satz enthalten, der strukturiert und maschinen­les­bar ist. Aktuell er­füllen die XRechnung sowie Rechnungen im ZUGFeRD-Format die geforderte EU-Norm. Alle anderen elektronischen Formate ohne XML-Daten­satz gelten nur als „sonstige Rechnungen“ und dürfen spätestens ab 2028 nicht mehr im B2B-Bereich im Um­lauf sein.

Bist du von der E-Rechnungs­pflicht betroffen?

Für dich gilt die E-Rechnungs­pflicht, wenn du in Deutschland an­sässig bist und Rechnungen mit steuer­baren und steuer­pflichtigen Um­sätzen an eben­falls in Deutschland an­sässige Unter­nehmen ver­sendest. Nicht betroffen sind steuer­freie Lieferungen und Leistungen sowie Klein­betrags­rechnungen unter 250 Euro.

Was gilt für dich ab wann?

Die E-Rechnungs­pflicht wird stufen­weise ein­ge­führt:

  • Ab 01.01.2025
    Der Vor­rang von Papier­rechnungen entfällt. Jedes Unternehmen kann elektronische Rechnungen versenden – und du musst diese an­nehmen können. Papier­rechnungen sowie EDIFACT-Rechnungen dürfen weiter­hin versendet werden. Elektronische Rechnungen werden jedoch bevor­zugt, um sich auf die kommenden Anforderungen einzustellen. Andere elektronische Formate wie Standard-PDFs dagegen kannst du nur noch mit Zustimmung des Empfängers versenden.
  • Ab 01.01.2027
    Sollte dein Vor­jahres­um­satz mehr als 800.000 Euro betragen, musst du im B2B E-Rechnungen versenden. Liegst du mit dem Vor­jahres­um­satz unter­halb dieser Grenze, gilt für dich weiterhin das­selbe wie seit dem 01.01.2025.
  • Ab 01.01.2028
    Du bist verpflichtet, Rechnungen, die du an Unter­nehmen richtest, aus­schließlich als E-Rechnung zu versenden.

Weiterhin gilt: Die E-Rechnung musst du natürlich nach den Vorgaben der GoBD archivieren!

 

 

 

Fazit

Ab dem 01. Januar 2025 musst du in der Lage sein, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Allerspätestens 2028 musst du auch selbst in der Lage sein, Rechnungen im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format an deutsche Unternehmen zu versenden. Papierrechnungen oder in Word- bzw. Excel erstellte Rechnungen sind dann nicht mehr gültig. Daher solltest du schon jetzt auf eine passende Software umsteigen, damit du für die Zukunft optimal gerüstet bist!

Mit WINWORKER sind schon jetzt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen möglich, genauso die GoBD-konforme Archivierung. Mehr dazu auf www.winworker.de!

E-Rechnungspflicht erklärt: Was bedeutet das für Sie? Jetzt Video ansehen!

Weitere Informationen

Zur WINWORKER Website 

Artikel weiterempfehlen

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen Malerpraxis-Newsletter!

Abonnieren Sie noch heute unseren kostenlosen Newsletter, der Sie regelmäßig mit nützlichen Neuigkeiten und Informationen zu unseren Produkten & Angeboten versorgt. Die Anmeldung dauert nur einen kurzen Augenblick. Selbstverständlich können Sie Ihr Abonnement jederzeit wieder kündigen.