Ab dem 01. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es beim Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen neue gesetzliche Vorgaben, die du in deinem Geschäftsalltag beachten musst. Wir klären dich auf, was ab 2025 auf dich in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung zukommt!
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Im Business-to-Business (B2B) sollen Rechnungen zukünftig standardisiert werden. Dazu wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, spätestens ab 2028 als alleinige Rechnungsart gültig sein. Das bedeutet auch: Papierrechnungen werden im B2B-Bereich komplett verschwinden.
E-Rechnungen müssen einen digitalen Datensatz enthalten, der strukturiert und maschinenlesbar ist. Aktuell erfüllen die XRechnung sowie Rechnungen im ZUGFeRD-Format die geforderte EU-Norm. Alle anderen elektronischen Formate ohne XML-Datensatz gelten nur als „sonstige Rechnungen“ und dürfen spätestens ab 2028 nicht mehr im B2B-Bereich im Umlauf sein.
Für dich gilt die E-Rechnungspflicht, wenn du in Deutschland ansässig bist und Rechnungen mit steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen an ebenfalls in Deutschland ansässige Unternehmen versendest. Nicht betroffen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro.
Die E-Rechnungspflicht wird stufenweise eingeführt:
Weiterhin gilt: Die E-Rechnung musst du natürlich nach den Vorgaben der GoBD archivieren!
Ab dem 01. Januar 2025 musst du in der Lage sein, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Allerspätestens 2028 musst du auch selbst in der Lage sein, Rechnungen im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format an deutsche Unternehmen zu versenden. Papierrechnungen oder in Word- bzw. Excel erstellte Rechnungen sind dann nicht mehr gültig. Daher solltest du schon jetzt auf eine passende Software umsteigen, damit du für die Zukunft optimal gerüstet bist!
Mit WINWORKER sind schon jetzt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen möglich, genauso die GoBD-konforme Archivierung. Mehr dazu auf www.winworker.de!
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