Warnung vor Branchenverzeichnissen

Branchenverzeichnisse sind dazu da, besser auffindbar zu sein, und ein Eintrag kann sich durchaus lohnen. Handwerksbetriebe sollten jedoch die Dienstleister und deren Produkte genau prüfen: Hinter den Angeboten können sich unseriöse Anbieter verstecken.

Handwerksbetriebe sollten die Dienstleister und deren Produkte genau prüfen.
Handwerksbetriebe sollten die Dienstleister und deren Produkte genau prüfen.

ZDH warnt vor unseriösen Angeboten

Auch hier kommt es auf das sog. „Kleingedruckte“ an, in deren Formulierungen sich nicht selten langfristige Verträge und unangemessen hohe Kosten ohne Mehrwert verbergen können. Oft liegt diesen Praktiken dasselbe Schema zugrunde: Mit der Post kommt ein amtlich wirkendes Formular, in dem dazu aufgefordert wird, ein leeres Adressfeld mit den Firmendaten auszufüllen, ein bereits vollständig ausgefülltes Adressfeld mit den Daten des Betriebes zu bestätigen und nicht zutreffende Daten zu korrigieren sowie das Formular zurückzusenden. Angeblich ist dies erforderlich, um die Firma in ein Branchenverzeichnis einzutragen. Auf den ersten Blick sind anfallende Kosten meist nicht zu erkennen.

Zwar erfolgt in den meisten Fällen tatsächlich eine Eintragung, aber auch ein Haken: Sie ist kostenpflichtig. Nicht selten bedeutet die Rücksendung des Formulars den Abschluss eines Vertrages über einen längeren Zeitraum – der Betrieb verpflichtet sich beispielsweise für zwei Jahre zur Zahlung überhöhter monatlicher Gebühren.

Ist das ausgefüllte Formular zurückgesendet, trifft zeitnah eine Rechnung und bei Nichtbeachtung ein Mahnbescheid ein.

Selbst wenn sich die Urteile mehren, die solche Angebote für unzulässig erklären, bleibt Vorsicht der beste Schutz. Betroffene Betriebe sollten die Handwerkskammer oder Innung informieren, um andere Betriebe zu schützen. Sie sollten die geforderte Summe nicht ohne Weiteres zahlen bzw. im Fall einer geleisteten Zahlung ein Zahlungsstorno veranlassen. Liegt bereits ein Mahnbescheid vor, sollte nach Rücksprache mit dem Anwalt, der Handwerkskammer oder Innung Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und die Wirksamkeit des zustande gekommenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Hilfreich kann auch eine Meldung beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität sein: mail@dsw-schutzverband.de, Tel.: 06172/12150, Fax: 06172/84422). Dort kann auch herausgefunden werden, ob der Anbieter bereits aktenkundig ist und bereits Urteile gegen den Forderungssteller ergangen sind.

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