Unternehmensführung Teil 3 von 4: Auftragsabwicklung

Vor einem Auftrag wird grundsätzlich ein Kostenangebot angefordert. Bei Privataufträgen wird hierzu meist der Maler- und Lackierermeister die zu erbringenden Leistungen im Kostenangebot formulieren und die Preise dazu berechnen. Aus dem Kostenangebot muss der Kunde den tatsächlich zu bezahlenden Preis, also inklusive Umsatzsteuer, erkennen können. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Auftragsabwicklung noch alles beachten sollten.

Symbolgrafik Unterschrift
Wie funktioniert die Auftragsabwicklung bei Malern und Lackierern?

Kostenangebot

Bei Großaufträgen werden in der Regel Kostenangebote von verschiedenen Firmen eingeholt. Dazu wird dem Maler- und Lackiererbetrieb gewöhnlich ein Leistungsverzeichnis zum Eintragen der Preise übermittelt. Das Leistungsverzeichnis enthält sämtliche Angaben zum Bauvorhaben und Vertragsinhalte sowie eine Auflistung der zu erbringenden Leistungen. Die Leistungsbeschreibung ist die Beschreibung der auszuführenden Arbeiten (Leistungen) in einem Leistungsverzeichnis oder einem Kostenangebot.

Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die auszuführenden Leistungen und Preise einig geworden, werden die Ausführungsfristen, also Beginn und Fertigstellung der Leistung, vereinbart. Oftmals werden für das Überziehen von Ausführungsfristen empfindliche Vertragsstrafen fällig. Aus diesem Grund ist jeder Mitarbeiter gefordert, die Termine einzuhalten.

(Auszug):

Art, Lage, Beschaffenheit und Festigkeit der zu bearbeitenden Flächen, z.B. vorhandener Beschichtungen, Abdichtungen, Nachbehandlungen durch Trennmittel oder dergleichen,

Art der Beschichtungsstoffe

Art des Beschichtungsverfahrens, z.B. Hand- oder Maschinenbeschichtung, Auftragen von Schlussbeschichtungen durch Strukturieren, Modellieren durch Stupfen, Rollen oder oder dergleichen,

Überbrücken von Putz- und Betonrissen mit Armierungsgewebe;

Anforderungen an reaktive dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen, z.B. Entflammbarkeit nach DIN 4102-1, Feuerwiderstandsdauer des gesamten Bauteils nach DIN 4102-2, Klassifizierung von Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten nach DIN EN 13501

Leistungsverzeichnis

Nach VOB Teil A DIN 1960 Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen ist die Leistung im Leistungsverzeichnis derart aufzugliedern, dass unter einer Ordnungszahl (Position) nur solche Leistungen aufgenommen werden, die nach ihrer technischen Beschaffenheit und für die Preisbildung als in sich gleichartig anzusehen sind. Ungleichartige Leistungen sollen unter einer Ordnungszahl nur zusammengefasst werden, wenn eine Teilleistung gegenüber einer anderen für die Bildung eines Durchschnittspreises ohne nennenswerten Einfluss ist. Zusammenfassend sollte man sich also folgendes merken: Eine Leistung muss in einer eigenen Position erfasst werden, wenn…

die zu erbringende Leistung von der Leistung in einer anderen Position abweicht,

die Abrechnungseinheit (z.B. m² oder m) nicht mit der anderen Position übereinstimmt.

Leistungsbeschreibung

Nach VOB Teil A DIN 1960 Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen ist die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne Vorarbeiten berechnen können. Entsprechend der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen müssen zu den Leistungsbeschreibungen folgende Angaben gemacht werden.

Bedenkenmitteilung

Sind im Ablauf der Maler- und Lackierarbeiten Probleme beim Untergrund oder der geplanten Beschichtung erkennbar, hat der Unternehmer (der Maler- und Lackierermeister) entsprechend der DIN 1961 VOB Teil B Allgemeine Ausführung von Bauleistungen § 4 unverzüglich schriftlich Bedenken mitzuteilen. Da der Unternehmer, besonders in größeren Firmen, nicht immer auf der Baustelle mitarbeiten kann, ist er auf die Unterstützung seiner Mitarbeiter angewiesen. Diese haben gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Mitteilungspflicht, wenn bei einem Kundenauftrag Bedenken auftreten.

Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

Eine Behinderung der Bauausführung liegt vor, wenn deren normaler Ablauf durch Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, verzögert oder gehemmt wird. Die Arbeit wird verlangsamt, aber fortgesetzt. Eine Unterbrechung setzt einen vorübergehenden Stillstand der Arbeitsausführung voraus. Dir Arbeit wird nicht nur verlangsamt, sondern ruht vorübergehend ganz.Eine Unmöglichkeit wäre gegeben, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Diese wäre z.B. gegeben, wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig wird.

Artikel weiterempfehlen

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen Malerpraxis-Newsletter!

Abonnieren Sie noch heute unseren kostenlosen Newsletter, der Sie regelmäßig mit nützlichen Neuigkeiten und Informationen zu unseren Produkten & Angeboten versorgt. Die Anmeldung dauert nur einen kurzen Augenblick. Selbstverständlich können Sie Ihr Abonnement jederzeit wieder kündigen.