Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz: "Minijob-Erhöhung kaschiert Verschärfung der Dokumentationspflichten"

In dem Referentenentwurf der Regierungskoalition zur geplanten Erhöhung der Minijob-Grenze ist auch eine weitreichende Verschärfung der Dokumentationspflichten für nahezu alle Arbeitnehmer untergebracht worden. Der Bundesverband kritisiert diese Verschärfung, da sie einen weiteren enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks bedeutet.

Der Bundesverband kritisiert die Arbeitszeitdokumentationspflicht scharf. Foto: BV

Im Zuge der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 12 Euro sollen ab Oktober 2022 die Verdienstschwellen für geringfügige Beschäftigungen von 450 Euro auf 520 Euro im Monat angehoben werden. Doch in dem dazugehörigen Gesetzentwurf hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein weiteres Vorhaben untergebracht, das in der Branche Kopfschütteln auslöst und in Anbetracht seiner Auswirkungen erheblich überrascht: Eine verschärfte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten soll zukünftig nicht nur für Minijobber, sondern für nahezu alle Beschäftigten gelten, die unter die Branchen des § 2a Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen. Alle Arbeitgeber der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführten elf Branchen, zu dem auch das Bau- und Ausbaugewerbe mit dem Maler- und Lackiererhandwerk zählt, will Heil verpflichten, Arbeitsbeginn, -ende und -dauer „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“ und die Daten digital zu speichern.

Bundesverband kritisiert die Dokumentationspflichtverschärfung scharf

Für die über 40.000 Maler- und Lackiererbetriebe in Deutschland, deren Beschäftigte auf wechselnden Baustellen arbeiten, heißt das: Um eine mobile Zeiterfassung werden sie nicht herumkommen. Für Mitarbeiter, die nicht freiwillig ihr privates Mobiltelefon zur Verfügung stellen, muss ein Mobilfunkvertrag nebst Smartphone angeschafft werden. Nur so können sie bei Ankunft auf der Baustelle den Beginn ihrer Arbeitszeit manipulationssicher und digital vermerken. Der Bundesverband hat in einer →Stellungnahme an das Bundesarbeitsministerium, zusammen mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, gegen das neue Bürokratiemonster protestiert: „Natürlich wehren wir uns nicht gegen eine korrekte Erfassung der Arbeitszeiten. Wir kritisieren aber, dass jedem Betrieb ungeachtet seiner Größe ein Verwaltungsapparat aufgezwungen wird, der nur mit erheblichen Kosten zu bewältigen ist“, so Hauptgeschäftsführer Mathias Bucksteeg.

 

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz umfasst 350 regionale Innungen und 17 Landesinnungsverbände. Er vertritt 40.403 Maler- und Lackiererbetriebe, davon ca. 3.500 Fahrzeuglackierbetriebe, mit einem Gesamtumsatz von 16,7 Mrd. €.

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