Die pandemiebedingte Ausbildungsprämie kommt

Ausbildungsplätze können jetzt durch die beschlossene Ausbildungsprämie gesichert werden: Kleine und mittelständische Betriebe, die trotz der Coronakrise ihr Ausbildungsmanagement aufrechterhalten oder zusätzliche Auszubildende aufnehmen erhalten demnächst einen finanziellen Zuschuss vom Bund. Vielleicht können auch Sie von dieser Prämie profitieren!

Das Bundeskabinett hat einen finanziellen Zuschuss für alle krisengeschüttelte Kleinunternehmen und Mittelständler beschlossen, die auch in der Coronakrise und trotz eigener Schwierigkeiten weiter ausbilden. Diese Ausbildungsprämie beläuft sich auf eine Einmalzahlung von 2.000 bis 3.000 Euro pro Ausbildungsplatz. Auch Unternehmen, die Lehrlinge von insolventen Betrieben übernehmen, sollen durch finanzielle Zuschüsse unterstützt werden. Dadurch soll erreicht werden, dass trotz der pandemiebedingten Krise möglichst viele junge Menschen eine Ausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können.

Die Prämie soll Handwerksbetrieben einen Anreiz bieten, trotz der Pandemie und damit verbundenen Einbußen für das Ausbildungsjahr 2020/21 neue Ausbildungsverträge abzuschließen. Das beschlossene Finanzpaket von insgesamt 500 Mio. Euro (von denen 280 Mio. Euro in die Ausbildungsprämie fließen) soll dem Ausbildungsmarkt einen Impuls geben und zum Erhalt des aktuellen Ausbildungsangebots beitragen.

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) sagte zur Ausbildungsprämie: „Mit der nun beschlossenen Ausbildungs- sowie Übernahmeprämie setzt die Bundesregierung gerade in der aktuellen Corona-Pandemie ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für die duale Ausbildung. In einer Zeit großer Verunsicherung bei Betrieben wie auch Jugendlichen über den Fortgang auf dem Ausbildungsmarkt wird damit ein Signal der Ermutigung zu einer beruflichen Ausbildung gegeben und der hohe Stellenwert beruflicher Ausbildung und Qualifizierung für die wirtschaftliche Entwicklung weit über die Krise hinaus sehr deutlich gemacht.“ Weiterhin fordert er: „Die verabredeten Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe müssen nun zeitnah, zielgenau und bürokratiearm bei den Ausbildungsbetrieben ankommen.“

Wann und wie die Zuschüsse beantragt werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt, wird aber schnellstmöglich ausgearbeitet – die Malerpraxis hält euch auf dem Laufenden. Informieren Sie sich am besten schon jetzt, ob die Prämie für Sie in Frage kommt!

Was ist genau geplant?

  • Bei Fortführung des aktuellen Ausbildungsangebots: Einmaliger Zuschuss von 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag im Ausbildungsjahr 2020/21 für kleine und mittelständische Betriebe (bis zu 249 Beschäftigte), die durch die Coronakrise einen wirtschaftlichen Engpass haben, ihre Auszubildenden aber halten wollen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Abschluss der Probezeit.
  • Bei Erhöhung des Ausbildunsgangebots: Jeder zusätzlich geschaffene Ausbildungsplatz und die Übernahme von Azubis pandemiebedingt insolventer Betriebe soll unter der Voraussetzung eines wirtschaftlichen Engpasses mit 3.000 Euro bezuschusst werden. Auch hier wird die Prämie nach Abschluss der Probezeit ausgezahlt.
  • Vermeidung von Kurzarbeit: Betriebe, die trotz Arbeitsausfall und Kurzarbeit (mind. 50 %) ihr Ausbildungsangebot fortführen werden mit 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für alle Monate, in denen dies der Fall ist, gefördert.
  • Auftrags- und Verbundsausbildung: Wenn ein Betreib zeitlich befristet einen Azubi aus einem anderen Unternehmen aufnimmt, gibt es ebenfalls eine Förderung.
  • Übernahme von Auszubildenden: Übernimmt ein Betrieb Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Betrieben bis zum Abschluss der Ausbildung, wird pro Azubi eine Prämie von 3.000 Euro gezahlt.

Weitere Information erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung!

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