Update: Corona – Kurzarbeitergeld für Malerbetriebe

Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus hat der Bund beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld für Unternehmen zu erleichtern. Das kann auch Maler- und Handwerksbetrieben helfen, die durch die Krise weniger Aufträge bekommen und weniger Umsatz generieren. Kurzarbeitergeld ermöglicht es Betrieben, Arbeits- und Entgeltausfälle zum Teil auszugleichen und dadurch möglichst viele Arbeitsplätze und den Betrieb des Unternehmens zu sichern. Hier gibt’s die wichtigsten Infos für Sie!

UPDATE: Kurzarbeitergeld wird erhöht

Neuigkeiten für all diejenigen, die in der aktuellen Krise Kurzarbeitergeld beziehen: Die große Koalition hat sich dazu entschieden, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Das bedeutet: In den ersten drei Monaten der Kurzarbeit gelten die bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätze. Ab dem 4. Monat werden 70 oder 77 (Arbeitnehmer mit Kindern) Prozent und ab dem 7. Monat dann 80 oder 87 (Arbeitnehmer mit Kindern) Prozent des Lohnausfalls gezahlt. Das erhöhte Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt.

Welche Besonderheiten gelten während der Corona-Krise?

  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts hat. Bisher lag diese Schwelle bei 30 Prozent der Beschäftigten.
  • Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber üblicherweise für die Arbeitnehmer zahlen, werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
  • Auch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen können in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Der Aufbau von negativen Stundenkonten vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes ist nicht erforderlich.

Unter welchen Voraussetzungen gibt es Kurzarbeitergeld?

  • Es kommt im Betrieb zu einem erheblichen Arbeitsausfall, aufgrund von wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis.
  • Dieser Arbeitsausfall muss vorübergehend und nicht vermeidbar sein.
  • Der Betrieb muss erst alle Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsausfall zu verhindern (z. B. Abbau von Arbeitszeitguthaben).

Wer bekommt Kurzarbeitergeld und wie viel?

Die geringere Arbeitszeit bedeutet auch weniger Lohn: Jeder Mitarbeiter, der in die Sozialversicherungen einzahlt (ausgeschlossen sind also Mini-Jobber, Rentner und Auszubildende), erhält während der Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit 60 (Arbeitnehmer ohne Kinder) bzw. 67 Prozent (Arbeitnehmer mit Kindern) des Nettoeinkommens. Das Kurzarbeitergeld ist eine Ersatzleistung für den entgangenen Lohn, die nur für die Dauer der Kurzarbeit gezahlt wird.

Kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter zur Kurzarbeit zwingen?

Unternehmen können ihre Mitarbeiter grundsätzlich nicht nur Kurzarbeit zwingen. Allerdings gibt es drei Szenarien, in denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu Kurzarbeit verpflichten können: Das ist zum einen der Fall, wenn die Möglichkeit der Kurzarbeit im Arbeitsvertrag vereinbar ist. Eine andere Möglichkeit besteht immer darin, wenn der Tarifvertrag Kurzarbeit ausdrücklich vorsieht. Die dritte Option ist, wenn der Betriebsrat mit der Geschäftsführung die Möglichkeit der Kurzarbeit vereinbart. Grundsätzlich gilt: Wer nicht kurzarbeiten möchte, darf nicht dazu gezwungen und deswegen gekündigt werden. Wichtig: Arbeitnehmer müssen schriftlich widersprechen, denn nur dann können sie später auch Anspruch auf den vollen Lohn geltend machen.

Wo gibt es weitere Informationen? Und wie meldet man Kurzarbeit an?

  • Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
  • Außerdem ist die Agentur für Arbeit telefonisch Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800/4555520 zu erreichen.
  • Der Antrag auf Kurzarbeit lässt sich ganz einfach bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen und kann auf elektronischem Weg und über das Online-Portal bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden.

Wie kann das Kurzarbeitergeld selbst berechnet werden?

Die meisten Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn dem Betrieb, in dem sie arbeiten, Kurzarbeit droht. Wer nicht warten möchte, bis der Chef die Kurzarbeit offiziell macht, der kann mit einem Kurzarbeit-Rechner selbst aktiv werden und ausrechnen, wie viel Geld letztendlich übrig bleibt. Folgende Eckpunkte müssen Sie in einen solchen Rechner eintragen:

  • Den regulären Bruttolohn vor der Kurzarbeit
  • Die aktuelle Steuerklasse
  • Zahlen Sie Kirchensteuer
  • Den reduzierten Bruttolohn während der Kurzarbeit
  • In welchem Bundesland arbeiten Sie
  • Haben Sie Kinder

Anhand dieser Angaben können Sie schnell und einfach das Kurzarbeitergeld berechnen.

Hier finden Sie übrigens alle Infos über Kurzarbeit für Arbeitnehmer

Kurzarbeit kann effektiv dabei helfen, den Job zu behalten, auch wenn das Kurzarbeitergeld eine finanzielle Einbuße bedeutet.

Die meisten Arbeitnehmer möchten ihre Arbeit behalten und nehmen es daher auch in Kauf, für einen begrenzten Zeitraum weniger Geld zu verdienen.
Wir hoffen, dass Ihr Betrieb die schwierige Zeit bestmöglich meistern kann! 

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