Kurzarbeit für Arbeitnehmer

Wenn es zu einer schlechten Wirtschaftslage kommt, ordnen viele Unternehmen Kurzarbeit an. Das, was auf den ersten Blick für die Arbeitnehmer nachteilig klingt, hat aber auch einige Vorteile. Die Mitarbeiter müssen zwar weniger arbeiten und bekommen auch weniger Geld, aber durch die Kurzarbeit werden Kündigungen vermieden. Die meisten Arbeitnehmer sind mit dieser Regelung einverstanden, da sie ihre Arbeit behalten möchten.

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Was genau ist Kurzarbeit?

Nach dem Gesetz ist Kurzarbeit „eine Verringerung der betriebsüblichen Arbeitszeit aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten“. Diese „Schwierigkeiten“ können eine Flaute oder auch ein Mangel an Aufträgen sein. Möglich sind auch „unabwendbare Ereignisse“, wie zum Beispiel Hochwasser, ein Blitzeinschlag oder ein Erdrutsch. Kurzarbeit soll in erster Linie verhindern, dass Arbeitnehmer die Kündigung bekommen, daher greifen viele Arbeitgeber zu diesem Mittel. Große Konzerne beantragen regelmäßig Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit und die Regierung versucht, die Hürden für die Unternehmen weiter zu senken. 

Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es?

Weniger Arbeit, das bedeutet auch weniger Lohn. Wenn ein Unternehmen Kurzarbeit anmeldet, dann heißt das für die Mitarbeiter: Sie haben weniger Geld in der Lohntüte. Alle Mitarbeiter, die in die Sozialversicherungen einzahlen, erhalten während der Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit 60 oder 67 Prozent von ihrem Nettoeinkommen, wobei die 60 Prozent für Arbeitnehmer ohne Kinder und die 67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern gilt. Das Kurzarbeitergeld ist eine Ersatzleistung für den entgangenen Lohn, die nur für die Dauer der Kurzarbeit gezahlt wird. Auch wenn es sich nicht um Arbeitslosengeld handelt, sind die Konditionen jedoch identisch. Das Arbeitseinkommen ist allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer abgesichert. Gehaltsanteile, die darüber hinausgehen, sind kein Teil davon. 

An einem einfachen Beispiel lässt sich diese Situation gut erklären:

Zwei Mitarbeiter eines Betriebes sind von Kurzarbeit Null betroffen. Das heißt, in ihrem Unternehmen wird, wenn auch nur vorübergehend, infolge von Kurzarbeit überhaupt nicht mehr gearbeitet. Der eine Kollege verdient 3000 Euro brutto im Monat und liegt damit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Der Andere verdient deutlich mehr und liegt daher oberhalb der Grenze. Beide Kollegen haben keine Kinder und erhalten damit nur 60 Prozent ihres Nettoeinkommens. Der Kollege, der besser verdient, bekommt den maximalen Betrag an Kurzarbeitergeld, der sich immer aus seinem versicherten Einkommensanteil berechnet. Hätte er Kinder, dann bekäme er deutlich mehr Kurzarbeitergeld als sein Kollege, der kinderlos ist.

Kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter zur Kurzarbeit zwingen?

Nur wenige Arbeitnehmer wissen, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht zur Kurzarbeit zwingen können. Allerdings gibt es drei Szenarien, in denen es Arbeitgebern erlaubt ist, die Mitarbeiter zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld zu verpflichten: Das ist zunächst der Fall, wenn die Möglichkeit der Kurzarbeit im Arbeitsvertrag vereinbart wird, was aber eher selten der Fall ist. Eine andere Möglichkeit besteht immer dann, wenn der Tarifvertrag Kurzarbeit ausdrücklich vorsieht. Die dritte Option ist, wenn der Betriebsrat mit dem Vorstand oder der Geschäftsführung die Möglichkeit der Kurzarbeit vereinbart. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer nicht kurzarbeiten möchte, der darf nicht dazu gezwungen und deswegen auch nicht gekündigt werden. Wichtig ist hingegen, dass die Arbeitnehmer schriftlich widersprechen, denn nur dann können sie später auch Anspruch auf den vollen Lohn geltend machen.

Wann kann ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden?

Kein Unternehmen kann Kurzarbeit beantragen, um Geld zu sparen, dafür sind die Kurzarbeit-Voraussetzungen zu streng. Wird bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angemeldet, dann kann das den ganzen Betrieb oder nur einzelne Abteilungen des Unternehmens betreffen. Die Kurzarbeit muss aber mindestens ein Drittel der Mitarbeiter einer Abteilung betreffen und diesen Mitarbeitern müssen mindestens zehn Prozent des monatlichen Bruttogehalts entgehen. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann kann ein Unternehmen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. 

Vor – und Nachteile von Kurzarbeit

Selbst wenn es auf den ersten Blick vielleicht ein wenig befremdlich klingt, Kurzarbeit hat auch einige Vorteile. Für Unternehmen ist die Kurzarbeit ein gutes Instrument, wenn es darum geht, sich aus einer Schieflage zu befreien. Diese Maßnahme hilft vielen Betrieben, finanziell wieder auf die Beine zu kommen.

Für die Arbeitnehmer ist Kurzarbeit nicht ganz so vorteilhaft, vor allem nicht für diejenigen, die viele Mehrarbeitszuschläge haben. In diesem Fall drückt die Kurzarbeit das Arbeitslosengeld, besonders wenn die Kurzarbeitszeit länger dauert. Für die Zeit, in der es Kurzarbeit gibt, berechnet die Agentur für Arbeit nämlich nur das normale Gehalt ohne Ausfälle und ohne Mehrarbeit.

Arbeitnehmer haben zudem einen weiteren Nachteil, wenn sie kurzarbeiten: Die Rente verringert sich. Das gilt für alle Beschäftigten, die mit ihrem Gehalt die sozialversicherungsrechtliche Bemessungsgrenze gar nicht oder nur sehr knapp überschreiten.

Der große Vorteil ist jedoch, dass Kurzarbeit vor Kündigungen schützt, wenn auch nur indirekt: Für die Arbeitgeber ist es sehr schwer, während oder auch nach einer Kurzarbeitsphase eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Diese Fälle beschäftigen immer wieder die deutschen Arbeitsgerichte.

Wie kann das Kurzarbeitergeld selbst berechnet werden?

Die meisten Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn dem Betrieb, in dem sie arbeiten, Kurzarbeit droht. Wer nicht warten möchte, bis der Chef die Kurzarbeit offiziell macht, der kann mit einem Kurzarbeit-Rechner selbst aktiv werden und ausrechnen, wie viel Geld letztendlich übrig bleibt. Folgende Eckpunkte müssen Sie in einen solchen Rechner eintragen:

  • Den regulären Bruttolohn vor der Kurzarbeit
  • Die aktuelle Steuerklasse
  • Zahlen Sie Kirchensteuer
  • Den reduzierten Bruttolohn während der Kurzarbeit
  • In welchem Bundesland arbeiten Sie
  • Haben Sie Kinder

Anhand dieser Angaben können Sie schnell und einfach das Kurzarbeitergeld berechnen.

Die Besonderheiten bei der Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld ist immer eine Leistung, die steuerfrei ist, dennoch unterliegt sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt und kann damit auch bei Steuerfreiheit den persönlichen Steuersatz erhöhen. Auch wenn keine Steuern beim Kurzarbeitergeld bezahlt werden müssen, Sozialabgaben werden trotzdem abgezogen. Diese Abgaben berechnen sich immer nach einem fiktiven Gehalt, das im Normalfall 80 Prozent des üblichen Bruttogehalts entspricht. Diese Beiträge für die Sozialversicherungen müssen jedoch vom Arbeitgeber gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss nur die Sozialabgaben für den Teil des Lohnes tragen, für den er auch tatsächlich gearbeitet hat.

Vorsicht ist immer dann geboten, wenn Sie während der Kurzarbeitszeit einer anderen Beschäftigung nachgehen oder Geld aus einer selbstständigen Tätigkeit bekommen. Diese Einnahmen werden als Netto-Istentgelt zu Ihrem Kurzarbeitergeld dazugerechnet und reduzieren dieses.

Kurzarbeitergeld reduziert auch den Anspruch auf Elterngeld, da die Höhe des Elterngelds nur nach dem zuletzt erzielten Einkommen bestimmt wird.

Was ist beim Saison-Kurzarbeitergeld zu beachten?

Beim Saison-Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine besondere Regelung des Kurzarbeitergelds. Diese Sonderregelung ersetzt seit einer Schlechtwetterperiode der Jahre 2006 und 2007 die sogenannte Winterbauförderung. Das Saison-Kurzarbeitergeld 2016, 2017 und auch das aktuelle saisonale Kurzarbeitergeld wird immer dann gezahlt, wenn die Witterung es nicht zulässt, im Freien zu arbeiten.

Damit der Betrieb in den Schlechtwetterperioden keine Mitarbeiter entlassen muss, wird also Kurzarbeitergeld angemeldet. Hauptsächlich betrifft diese Regelung das Baugewerbe, da Zimmerleute, Dachdecker und Maurer im Winter bei Eis und Schnee Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können. Das Gleiche gilt auch für Landschaftsgärtner und Straßenarbeiter. Die Schlechtwetterzeit gilt dabei stets vom 1. Dezember bis zum 31. März. In der Gerüstbaubranche beginnt die Schlechtwetterperiode bereits am 1. November. Auch hier kann die Berechnung des Kurzarbeitergeldes mit einem Onlinerechner sehr hilfreich sein. 

Kurzarbeit kann effektiv dabei helfen, den Job zu behalten, auch wenn das Kurzarbeitergeld eine finanzielle Einbuße bedeutet.

Die meisten Arbeitnehmer möchten ihre Arbeit behalten und nehmen es daher auch in Kauf, für einen begrenzten Zeitraum weniger Geld zu verdienen.

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