Prüfrichtlinien: Wandbekleidungen prüfen – vor, während und nach dem Tapezieren

Tapeten sind industriell gefertigte Produkte, die während der Fertigung mehrere Kontrollen durchlaufen. Trotz des hohen Qualitätsstandards sind Fehler nie völlig auszuschließen. Deshalb ist eine sorgfältige Kontrolle nach dem BFS-Merkblatt Nr. 7 "Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung" unerlässlich.

Die "Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung" sind unerlässlich.
Die "Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung" sind unerlässlich.

Die Prüfrichtlinien im Überblick

1. Kontrolle der Lieferung

Sofern der Verarbeiter die Wandbekleidung liefert, hat er noch vor dem Öffnen der Klarsichtverpackung festzustellen, ob es sich um die bestellte Wandbekleidung handelt.

2. Kontrolle der Liefermenge

Der Verarbeiter hat festzustellen, ob die gelieferte Anzahl der Rollen der Bestellung entspricht und für die Tapezierung der Wandflächen ausreicht. Ist zu wenig Ware geliefert worden, ist eine Nachbestellung mit gleicher Anfertigungsnummer aufzugeben. 
Sofern eine gleiche Anfertigung nicht nachgeliefert werden kann, ist die Nachlieferung getrennt zu halten und auf gesonderter Fläche zu tapezieren.

3. Vergleich und Kontrolle der Anfertigungsnummern

Jede Wandbekleidung trägt grundsätzlich auf dem Beilegezettel die Anfertigungsnummer. Wandbekleidungen der gleichen Anfertigung tragen denselben Kontrollstempel mit derselben Kontrollnummer. Unterschiedliche Zahlen oder Buchstaben bedeuten, dass die Rollen nicht aus demselben Druckgang kommen. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Farbtonabweichung.

4. Öffnen und Entfernen der Klarsichtverpackung

Erst dann, wenn die in den Abschnitten 1. bis 3. empfohlenen Kontrollen durchgeführt sind und nichts zu beanstanden ist, sollte die Klarsichtverpackung beseitigt werden.

BFS-Merkblatt Nr. 7
Kontrolle ist unerlässlich: BFS-Merkblatt Nr. 7 hilft bei der Prüfung

5. Seitengleichheit

Es ist zu empfehlen, die Seitengleichheit zu prüfen. Dazu hält der Verarbeiter zwei Rollen, die etwa 1,50 m lang ausgerollt sind, auf Stoß aneinander. Zu empfehlen und sicherer ist eine Kontrolle auf Seitengleichheit innerhalb einer Bahn. Man schneidet am besten ca. 1 m von der Rolle ab und faltet die Bahnseiten in der Mitte zusammen mit dem Muster nach außen. Seitenungleichheiten sind so, selbst wenn sie verhältnismäßig gering sind, in den meisten Fällen noch zu erkennen.

6. Fehlerkontrolle 

Während des Zuschneidens der Bahnen ist auf Fehlerfreiheit der Wandbekleidung bzw. des Druckbildes zu achten. Beim Arbeiten mit dem Kleistergerät gilt Entsprechendes für die jeweils tapezierten Bahnen. Reststücke der Wandbekleidung und Beilegezettel sind bis zur Abnahme der Tapezierarbeiten aufzubewahren.

Achtung:

Hat die Kontrolle der Lieferung Mängel ergeben, die beim Verkleben nicht zu beheben sind, muss unverzüglich vor dem Tapezieren beim Lieferanten reklamiert werden. Mit der schriftlichen Begründung der Mängelrügen ist die fehlerhafte Ware mit den Beilegezetteln, welche die Kontrollstempel (Kontrollnummern) tragen, zurückzugeben

Sind Mängel erst nach dem Tapezieren oder Auftrocknen der Wandbekleidung zu erkennen, sind zur Begründung der Mängelrüge sämtliche Reste einschließlich der Endstücke, die den Kontrollstempel tragen, zurückzugeben. Der Verarbeiter sollte daher die Beilegezettel und Rollenreste erst aus der Hand geben, wenn er festgestellt hat, dass die getrocknete Wandbekleidung keine Mängel aufweist und der Auftraggeber die Tapezierarbeiten abgenommen hat.

Der Tapetenlieferant bzw. Tapetenhersteller kann Mängelrügen in der Wandbekleidung nur sachgerecht bearbeiten, wenn ihm ausreichende Rückmuster einschließlich der Beilegezettel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend dem BFS-Merkblatt Nr. 7 "Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung".

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