Am 18. Oktober stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung über die Änderung der Gefahrstoffverordnung (403/24) ab. Die von den Handwerks- und Bauverbänden geforderte Stärkung der Bauherrenverantwortung bei der Erkundung von Schadstoffen fand keine Mehrheit. Diese Entscheidung schwächt massiv den Schutz für Beschäftigte und Umwelt und lässt die Baukosten weiter steigen. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz spricht von einem Vertrauensbruch seitens der Bundesregierung.
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„Wir sind wütend“, erklärt Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz. „Die Bundesregierung und jetzt auch der Bundesrat haben mit ihrer Verordnung alle Experten-Empfehlungen aus drei Jahren Nationalem Asbestdialog sowie die Kritik aller Handwerks- und Bauverbände missachtet. Die vom Bundesrat abgenickte Verlagerung der Erkundungspflicht auf die Handwerksbetriebe ist für alle Seiten massiv nachteilig. Jedes Gewerk wird ab sofort eine Asbest-Beprobung durchführen müssen, auch wenn sie auf ein und derselben Baustelle tätig sind. Die Kosten trägt der Bauherr. Mit dieser Regelung hat die Bundesregierung wieder einmal einen bürokratischen Irrsinn erschaffen, der zu Lasten des Gesundheitsschutzes unserer Beschäftigten geht.“
Im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs hatten Experten eine anlassbezogene, zweistufige Erkundung vor Baubeginn durch den Bauherren empfohlen. Diese sollte dazu dienen festzustellen, ob Gefahrstoffe wie Asbest vorhanden sind oder bei geplanten Tätigkeiten freigesetzt werden können. Für diese Vorgehensweise hatten sich auch Handwerks- und Bauverbände eingesetzt. Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung werden Auftraggeber nun aber weitgehend aus der Verantwortung für mögliche Schadstoffe auf ihren Baustellen entlassen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Mitwirkungspflicht würde sich demnach nur auf die Weitergabe von Informationen beschränken.
Das kritisiert auch der Bundesrat in seinem Beschluss: „Der Bundesrat [...] ist der Auffassung, dass durch die jetzt vorgesehene Ausgestaltung der Veranlasserpflicht noch keine entscheidenden Verbesserungen der Informationslage für ausführende Unternehmen zu erwarten sind.“ Aus Sicht des Bundesverbandes ist das ein sicheres Zeichen, dass der Bundesrat die neue Verordnung entgegen besseren Wissens aus rein politischem Kalkül abgenickt hat.
Zwar stellt der Bundesrat eine Überprüfung der Mitwirkungspflichten und eine mögliche Verschärfung im technischen Regelwerk (TRGS 519) in Aussicht: „Unter Berücksichtigung der Objektgröße, des Bauumfangs und der potenziellen Gefährdung der Beschäftigten müssen auch Informationen eingefordert werden können, die über den bereits vorhandenen Erkenntnisstand hinausgehen. Vorgaben hierzu können im Technischen Regelwerk erfolgen und müssen angemessen und verhältnismäßig sein, auch um notwendige Baumaßnahmen nicht zu beeinträchtigen.“ An der Gültigkeit der nun verabschiedeten Verordnung ändert dieser rechtlich eher unverbindliche Hinweis allerdings nichts.
Immerhin: Die technischen Erkundungen durch den Handwerker gehören laut Bundesrat zum Auftragsvolumen und sind eine vom Bauherren zu vergütende Leistung.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch unklar, wann die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft treten wird. Zuvor muss das Bundeskabinett noch den Beschluss des Bundesrates genehmigen.
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz umfasst 350 regionale Innungen und 17 Landesinnungsverbände. Er vertritt 40.403 Maler- und Lackiererbetriebe, davon ca. 3.500 Fahrzeuglackierbetriebe, mit einem Gesamtumsatz von 16,7 Mrd. €.
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