Das Meister-BAföG genannte „Aufstiegsförderungsgesetz“ wurde geschaffen, um im Handwerk Tätige in ihrer Aus- und Weiterbildung zu fördern. Der Staat gewährt damit finanzielle Unterstützung während der Weiterbildung. Das Förderungsmodell beinhaltet 30,5 Prozent als Zuschuss vom Staat, 69,5 Prozent der Förderungssumme werden als günstiges Darlehen von der bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Die Kreditkonditionen sind im Gesetz festgeschrieben.
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Auch hier ist die Antwort relativ einfach:Zunächst sind es Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, aber ohne Qualifikation, die der angestrebten Qualifikation mindestens gleichwertig ist. Demnach steht also Meisterschülern mit Hochschulabschluss keine Förderung mehr zu.
Außerdem können Deutsche, EU-Bürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie dauerhafter Aufenthaltserlaubnis das BAföG beantragen. Auch Zuwanderer, die drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und arbeiten haben Anspruch darauf. Die Zeit der Ausbildung wird dabei angerechnet.
Generell heißt es, dass die Aufstiegsfortbildung unterstützt wird. Das sind Weiterbildungen höher als Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen- oder Berufsfachschulabschluss. Eine Fortbildung in Vollzeit darf jedoch nicht länger als zwei Jahre dauern, wer sich für Teilzeit entscheidet, darf nicht mehr als vier Jahre dafür benötigen.
Allerdings können Maßnahmen, die in mehrere Blöcke aufgeteilt sind, zum Beispiel Meisterkurse, einzeln bezuschusst werden.
Das hängt von der jeweiligen Situation ab: Alleinstehende ohne Kinder erhalten monatlich 697 Euro (davon 238 Euro Zuschuss), Verheiratete mit Kindern bis zu 1.332 Euro. Bei mehr als zwei Kindern gibt es für jedes weitere Kind einkommensabhängig zusätzlich bis zu 210 Euro. Bei bestandener Abschlussprüfung werden auf Antrag 25 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen.
Bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz. Dort wird über die Höhe der Förderung entschieden, der Darlehensvertrag wird dann direkt mit der KfW-Bank abgeschlossen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Fristen zu informieren, damit der Antrag nicht zu spät gestellt wird.
Während der Fortbildungsdauer und bis zu sechs Jahre danach ist der Kredit zins- und tilgungsfrei. Nach dieser Frist muss er jedoch innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt werden. Und zwar monatlich mindestens 128 Euro, abhängig vom Einkommen auch mehr. Und wer es sich leisten kann, kann die komplette Förderungssumme auch in einer Zahlung begleichen.
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