Neue Ausbildungsvergütungen im Maler- und Lackiererhandwerk

Für Auszubildende des Maler- und Lackiererhandwerks gibt es mehr Geld, denn schon im August 2017 wurde diesbezüglich eine neue tarifliche Einigung getroffen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie viel es nun entsprechend den Lehrjahren an Ausbildungsvergütung gibt.

Neue Ausbildungsvergütungen im Maler- und Lackiererhandwerk
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Mehr Geld für Azubis

Seit September 2017 gilt für die gut 15.000 Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk der neue Ausbildungstarif 2017-2019, auf den sich die Tarifvertragsparteien des Maler- und Lackiererhandwerks, der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und die Gewerkschaft IG Bau geeinigt haben. In der zweiten Tarifvertragsverhandlung sind die Parteien bereits zu einem tragfähigen Ergebnis gelangt, das innerhalb der Erklärungsfrist beidseitig angenommen worden ist. Der Ausbildungstarif ist zeitlich begrenzt bis Juli 2019, danach muss eine neue tarifliche Einigung getroffen werden.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in zwei Stufen, zum einen ab dem 1. September 2017 und zum anderen ab dem 1. August 2018. Seit dem 1. August 2018 hat sich die monatliche Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr um 20 €, im zweiten Lehrjahr um 25 € und im dritten Lehrjahr um 30 €, erhöht.

Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung erhöhte sich auch die Jahressondervergütung („Weihnachtsgeld“). Sie stieg zum Vorjahr 2017 um 10 € an, liegt also jetzt je nach Lehrjahr bei 130/ 170/ 210 €. Erstmalig wurde auch die Jahressondervergütung bundesweit vereinheitlicht, sodass nun alle tariflichen Ansprüche für Auszubildende in Ost und West gleich sind.

Zusätzlich änderte sich der Urlaubsanspruch zugunsten der Auszubildenden. Ihnen stehen nun 23 Arbeitstage Urlaub zu, also ein Arbeitstag mehr als zuvor. Unveränderter Bestandteil des Ausbildungstarifvertrags ist eine Empfehlung zur Zahlung eines Urlaubsgeldes in Höhe von 15 % der monatlichen Ausbildungsvergütung.

Monatliche Ausbildungsvergütung für den Zeitraum: 01. August 2018 – 31. Juli 2019

1. Lehrjahr                           620 €

2. Lehrjahr                           685 €

3. Lehrjahr                           850 €

 

Quelle:Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung erhöhte sich auch die Jahressondervergütung („Weihnachtsgeld“). Sie stieg zum Vorjahr 2017 um 10 € an, liegt also jetzt je nach Lehrjahr bei 130/ 170/ 210 €. Erstmalig wurde auch die Jahressondervergütung bundesweit vereinheitlicht, sodass nun alle tariflichen Ansprüche für Auszubildende in Ost und West gleich sind.
Zusätzlich änderte sich der Urlaubsanspruch zugunsten der Auszubildenden. Ihnen stehen nun 23 Arbeitstage Urlaub zu, also ein Arbeitstag mehr als zuvor. Unveränderter Bestandteil des Ausbildungstarifvertrags ist eine Empfehlung zur Zahlung eines Urlaubsgeldes in Höhe von 15 % der monatlichen Ausbildungsvergütung.

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