Finanzielle Unterstützung: Berufsausbildungsbeihilfe bei der Ausbildung zum Maler und Lackierer

Für Auszubildende gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Berufsausbildungsbeihilfe, die ihnen zum Beispiel Pendelkosten zurückerstatten kann. Hauptsächlich profitieren von der Berufsausbildungsbeihilfe Auszubildende, die nicht mehr Zuhause wohnen und einen Arbeitsweg von mehr als einer Stunde haben.

Ausbildungsbeihilfe für Auszubildende zum Maler und Lackierer
Ausbildungsbeihilfe für Auszubildende zum Maler und Lackierer

Berufsausbildungsbeihilfe

Manchmal ist es nicht möglich, während der Ausbildung noch bei den Eltern zu wohnen, vielleicht einfach, weil der Ausbildungsplatz für den Traumberuf zu weit weg ist, um pendeln zu können. Das gilt bereits ab einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde pro Weg. In diesem Fall kann die sogenannte BAB, die Berufsausbildungsbeihilfe, finanziell eine echte Hilfe sein. Zu beantragen ist diese Leistung bei der Arbeitsagentur, wo es auch ein Antragsformular dafür gibt. Die BAB hat allerdings nur eine Chance auf Bewilligung, wenn es die erste Ausbildung und diese staatlich anerkannt ist.

Darüber hinaus werden die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern bei der Berechnung berücksichtigt, und die Beihilfe hängt vom Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen ab.

Wichtig zu wissen ist noch, dass die Berufausbildungsbeihilfe erst ab dem Monat der Antragsstellung und nicht rückwirkend gezahlt wird. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Internet einen Rechner eingerichtet, mit dem der Betrag direkt online errechnet werden kann: www.babrechner.arbeitsagentur.de

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