Versicherungen für Maler und Lackierer: Wichtige Versicherungen für Malerbetriebe

Es gibt viele Versicherungen, die für den neugegründeten oder auch erfolgreich laufenden Malerbetrieb in Frage kommen. In diesem Artikel haben wir eine kleine Übersicht zusammengestellt, die selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie können aber schon beim bloßen „Überfliegen“ einen Eindruck davon bekommen, was alles für Sie interessant werden könnte, wenn Sie Ihren Betrieb rundum absichern möchten.

Hand hält Kugelschreiber zur Unterschrift
Für neu gegründete oder etablierte Malerbetriebe kommen diverse Versicherungen in Frage. Wir klären über die wichtigsten auf.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nur der Übersicht und kann die Fachberatung durch eine Versicherung nicht ersetzen!

Versicherungen bei eigenen Schäden

Grundlage des Betriebs ist sein Inventar, bei Handwerksbetrieben sind dies meist Maschinen und Werkzeuge. Werden sie durch Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung oder gar Einbruchdiebstahl und Vandalismus beschädigt, zerstört oder gestohlen greift die Inventarversicherung. Sie ist für den Betrieb das, was für den Privatmann die Hausratversicherung ist. Eine Möglichkeit, die Inventarversicherung zu ergänzen, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung, die den Schaden abfedert, wenn der Betrieb wegen den Schäden am Inventar nicht sofort weiter gehen kann. Wie der Name schon sagt, wird durch die Inventarversicherung nur das Inventar, also der Inhalt des Betriebsgebäudes geschützt, nicht das Gebäude selbst. Dafür ist die Betriebsgebäudehaftpflicht zuständig. Auch Betriebsfahrzeuge zählen nicht zum Inventar. Für sie besteht, wie auch für Privatfahrzeuge, eine Versicherungspflicht für den Haftpflichtbereich, der die Schäden Dritter übernimmt. Um sie selbst vor Schäden zu schützen sind natürlich auch Teil- oder Vollkaskoversicherungen möglich. Haben Sie, als Malerbetrieb, gleich mehrere Firmenfahrzeuge, sollten Sie über eine Fuhrparkversicherung nachdenken. Darin werden alle Fahrzeuge zusammen genommen, was den Aufwand etwas reduziert.

Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen

Nicht nur im Falle eines heruntergefallenen Farbeimers greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn einem Dritten ein Schaden durch die betriebliche Tätigkeit entsteht. So zum Beispiel auch, wenn ein Kunde im Firmengebäude ausrutscht, weil geputzt wurde und kein Schild vor dem nassen Boden warnte. Die Leistungen der Betriebshaftpflicht beziehen sich allerdings nur auf Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden werden hingegen nur von der Berufshaftpflicht übernommen. Diese ist eine weitere Versicherung, die sich für alle Arten von Handwerkern empfiehlt. Abgedeckt sind dadurch Schäden, die durch Fehler bei der Berufsausübung, also der konkreten beruflichen Tätigkeit, entstehen. Gerade bei Malerbetrieben bietet sich außerdem eine Umwelthaftpflichtversicherung an. Sie greift dann, wenn der Umwelt Schäden entstehen, beispielsweise wenn auf einer Baustelle chemische Farben in den Boden dringen und das Grundwasser verseuchen.

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