Urlaub vererben?

Eine in Deutschland lebende Witwe verlangte kürzlich finanziellen Ausgleich vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes. Es ging um insgesamt 140 Tage des Jahresurlaubs. Seit 1998 war der Verstorbene im Unternehmen beschäftigt und vor seinem Tod aufgrund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen arbeitsunfähig.

Urlaub vererben? Urteilssprüche vom EuGH.
Urlaub vererben? Urteilssprüche vom EuGH.

Urlaubsanspruch nach dem Tod: Urteilsspruch vom EuGH

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat entschieden, dass der angesammelte Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers an die Erben zu vergüten ist. Die Richter verwiesen mit ihrem Urteil darauf, dass bezahlter Jahresurlaub ein Grundsatz des Sozialrechts sei. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung. 

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, stellt ein finanzieller Ausgleich die Wirksamkeit des Urlaubsanspruchs sicher, so die Richter, und der Tod dürfe nicht zum Verlust des Anspruchs führen. Außerdem sei es auch nicht erforderlich, dass im Vorfeld ein Antrag auf die Vergütung gestellt werden.

An dieser Stelle sei jedoch gesagt, dass solche Fälle relativ selten sind, besonders dann, wenn es sich um eine solch große Summe handelt. Im Zweifelsfall sollte ein Unternehmer immer einen Fachanwalt bemühen, der sich mit Verjährungsfristen auskennt und konkrete Lösungsvorschläge liefern kann.

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