Schwarzarbeit: Wissenswertes zum Thema

Babysitten bei den Nachbarn, bei Freunden ein Zimmer streichen oder einer guten Bekannten die Haare schneiden. Dinge, die in Deutschland jeden Tag tausendfach vorkommen. Die Grenze zur Schwarzarbeit kann dabei schnell überschritten werden. Das ist nicht nur für den Auftraggeber gefährlich, sondern kann auch für den Helfenden zu einem Problem werden.

Was ist Schwarzarbeit? Die rechtlichen Vorschriften

Wo hört Nachbarschaftshilfe auf und wo fängt Schwarzarbeit an? Die Frage beschäftigt auch einige zukünftige Hausbesitzer, wenn sie sich die aktuellen Handwerkerpreise ansehen. Viele überlegen sich dann nämlich, ob sie die Arbeiten im und um das Haus nicht vielleicht lieber doch in Schwarzarbeit ausführen lassen sollten. Ratsam ist das aber nicht, denn bei Schwarzarbeit droht Strafe. Daher ist es äußerst nützlich, sich die genaue Definition anzusehen, wann Schwarzarbeit beginnt:

Der Gesetzgeber hat den Tatbestand der Schwarzarbeit im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) geregelt. Nach Paragraf 1 Absatz zwei, spricht man von Schwarzarbeit, wenn

  • die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nicht erfüllt werden. Dazu zählen die sogenannten Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten.
  • die steuerlichen Pflichten nicht erfüllt werden. Die Person, die schwarz arbeitet, für ihre Arbeit also keine Steuern abführt.
  • der Träger von Sozialleistungen nicht über die Arbeit informiert wird.
  • ein Gewerbe oder ein Handwerk betrieben wird, ohne die dafür zuständigen Stellen darüber zu informieren.

Die Regelungen sind recht verständlich und klar formuliert: Wer ein Gewerbe oder Handwerk betreibt, das nicht oder nicht in vollem Umfang den zuständigen Behörden meldet und wer für seine erbrachte Arbeit keine Sozialversicherungsbeiträge abführt, der arbeitet schwarz.

Probleme bereitet aber immer wieder die Abgrenzung der Schwarzarbeit von herkömmlicher Nachbarschaftshilfe: Mäht der Nachbarsjunge ein oder zweimal pro Jahr den Rasen in Ihrem Garten und Sie geben ihm dafür ein kleines finanzielles Dankeschön, kann man noch nicht von Schwarzarbeit sprechen. Anders ist das aber, wenn das Teenager-Mädchen von nebenan ein oder zweimal pro Woche abends auf Ihre Kinder aufpasst. In diesem Fall ist das Babysitten nämlich eine regelmäßige Tätigkeit, die somit auch gemeldet werden müsste. Der Knackpunkt, wann eine Tätigkeit als Schwarzarbeit anzusehen ist und wann es sich lediglich um ganz normale Nachbarschaftshilfe handelt, ist immer die Regelmäßigkeit. Daneben spielt aber auch die Höhe der finanziellen Entlohnung eine Rolle bei der Beurteilung, ob es sich um Schwarzarbeit handelt oder nicht. 

Schwarzarbeit: Regelmäßigkeit und Höhe der Bezahlung sind wichtige Kriterien

Wenn Sie also regelmäßig jemanden aus der Nachbarschaft bei Ihnen „beschäftigen“, kann das bereits problematisch sind. Vermutlich komplett in der Schwarzarbeit bewegen Sie sich, wenn Sie für die geleistete Arbeit auch noch viel Geld bezahlen. Geben Sie beispielsweise dem Babysitter so viel Geld, wie Sie auch bei einer professionellen Babysitter-Agentur bezahlen würden, bewegen Sie sich auf dünnem Eis. Natürlich müssen Sie von dem Netto-Betrag ausgehen, den Sie an die Agentur zahlen würden, denn die Steuern werden nicht abgeführt. Deshalb spricht man ja auch von Schwarzarbeit. 

Ein Beispiel:

Sie beschäftigen jeden Samstag Abend die 16-jährige Tochter Ihrer Nachbarn, um auf Ihr Kind aufzupassen. Sie zahlen ihr dafür sieben Euro pro Stunde. Für diesen oder einen geringfügig höheren Preis könnten Sie auch einen Babysitter über eine Agentur beschäftigen. Da beide Kosten vergleichbar sind, würde der Zoll wohl im Fall der Fälle davon ausgehen, dass es sich um Schwarzarbeit handelt. In unserem Beispiel kann man nämlich nicht mehr nur von einer kleinen finanziellen Entschädigung sprechen. Es werden nennenswerte Beträge gezahlt – und das regelmäßig. 

Die Alternative zur Schwarzarbeit: Der Minijob

Wenn Sie vorhaben sollten, eine Putzfrau bei Ihnen Zuhause schwarz arbeiten zu lassen, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken. Schwarzarbeit ist nicht nur eine Straftat, die teuer werden kann. Auf lange Sicht lohnt es sich auch gar nicht, eine Putzfrau schwarz bei Ihnen Zuhause zu beschäftigen. Denn: Bei einer angemeldeten Reinigungskraft, für die Sie ganz rechtskonform Sozialabgaben und Steuern bezahlen, können Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bis zu 510 Euro kann Ihnen das Finanzamt bei dieser Art der Dienstleitung pro Jahr erstatten. Beschäftigen Sie die Putzfrau allerdings schwarz, geht das nicht.

Wie Sie sich die Kosten erstatten lassen können? Die Zauberwörter heißen Minijob und haushaltsnahe Tätigkeiten. Gerade bei einer Reinigungskraft lohnt sich die Anmeldung als Minijobber. Das ist nicht nur relativ einfach zu bewerkstelligen, es ist auch die sichere Alternative. Denn ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs in Ihrem Haushalt beschäftigt, ist sie auch versichert. Wenn sie schwarz arbeitet, ist sie das nicht. 

So funktioniert die Anmeldung als Minijobber

Neben der Unfallversicherung ist die Haushaltshilfe als Minijobber aber auch kranken- und sozialversichert. Dafür müssen Sie ihre Helferin lediglich bei der Knappschaft registrieren. Das geht entweder postalisch oder – noch einfacher – online. Danach kümmert sich die Knappschaft darum, die fälligen Beiträge monatlich an die zuständigen Stellen abzuführen.

Das ist schön für die Putzfrau und auch für Sie kostet es nicht allzu viel: Bei einem Verdienst von 450 Euro müssen Sie für die Minijobberin nur etwas mehr als 20 Euro zusätzlich im Monat ausgeben. Und das sollte es Ihnen wert sein. Schließlich ist damit Ihre Haushaltshilfe abgesichert und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Wo wird am häufigsten schwarz gearbeitet?

Traditionell gehört das Baugewerbe zu den Branchen, in denen am häufigsten schwarz gearbeitet wird. Das ist insofern unschön, als dass durch die Schwarzarbeit ein regelrechter Kreislauf angefacht wird: Setzt ein Unternehmen Schwarzarbeiter ein, kann es günstigere Handwerkerpreise anbieten. Das führt dazu, dass andere Unternehmen unter Druck geraten. Nun müssen auch sie günstigere Preise anbieten, um konkurrenzfähig zu bleiben. So kann es vorkommen, dass ein Betrieb gar keine andere Möglichkeit mehr hat, als Schwarzarbeiter einzusetzen, um sich gegen seine Konkurrenz durchzusetzen und nicht insolvent zu gehen.

Das ist natürlich eine Entwicklung, die unbedingt gestoppt werden muss und so gibt es seit 2008 eine Ausweispflicht am Bau. Arbeitnehmer, die auf einer Baustelle beschäftigt sind, müssen zu allen Zeiten einen Ausweis mit sich führen. Auf diesem Ausweis wird bestätigt, dass der Arbeitnehmer rechtmäßig angemeldet ist und damit sowohl die Steuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Dieser Ausweis ist ganz im Sinne der BG (Berufsgenossenschaft) der Bauwirtschaft, da sich dadurch ganz einfach kontrollieren lässt, wer schwarz arbeitet und wer nicht. 

Achtung: Bei Schwarzarbeit drohen hohe Strafen

Wie bereits angesprochen, drohen bei der Schwarzarbeit empfindliche Strafen. Zusätzlich dazu, dass der Versicherungsschutz wegfällt, wenn ein Handwerker schwarz arbeitet. Auftraggeber sollten daher vor jeder Beauftragung eines Handwerkers sicherstellen, dass dieser auf Rechnung arbeitet und so ganz regulär die nötigen Abgaben abführt. Ein guter Anhaltspunkt sind die Handwerkerpreise selbst.

Handwerker, die auf Rechnung arbeiten, müssen Steuern abführen – das sieht man auf der Rechnung und auch bei dem Preis. Neben dem Stundenlohn, der auf jeder ordentlichen Rechnung aufgeführt werden sollte, müssen auch die Steuern angegeben werden, die zu den Handwerkerpreisen noch einmal dazu kommen.

Wer sich unsicher ist, kann vorab online oder durch Nachfrage bei verschiedenen Betrieben den Stundenlohn verschiedener Handwerker erfragen und vergleichen.

Soll ich Schwarzarbeit melden?

Manche Menschen fragen sich, wie sie sich verhalten sollen, wenn ihnen Schwarzarbeit bekannt wird. Ob sie Schwarzarbeit melden sollen und wenn ja, ob das auch anonym geht.

Grundsätzlich sollte man Schwarzarbeit melden, da diese nicht nur der Wirtschaft schadet, sondern auch die ehrlichen Handwerker dadurch Umsatzeinbuße befürchten müssen. Denn wenn der betreffende Handwerker nicht auf Rechnung, also schwarz, arbeitet, kann man natürlich einiges an Geld sparen. Daher entscheiden sich nicht wenige Häuslebauer und Hausbesitzer für den günstigeren Stundenlohn des Handwerkers und damit für die Schwarzarbeit.

Hinweis:

Das macht Schwarzarbeit aber noch lange nicht rechtmäßig. Wer wissentlich einen Handwerker schwarz beschäftigt, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. 

Wenn Ihnen daher bekannt werden sollte, dass einige Handwerker auf Ihrer Baustelle schwarz beschäftigt werden, sollten Sie zur Tat schreiten. Denn letztlich droht auch Ihnen eine Strafe, wenn die Schwarzarbeit bekannt wird. 

Wo meldet man Schwarzarbeit?

In erster Linie sind die Zollämter dafür zuständig, Schwarzarbeit zu bekämpfen und die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Der Zoll, speziell der Bereich Finanzkontrolle, schaut zu diesem Zweck öfter auf Großbaustellen vorbei und kontrolliert die Papiere der dort beschäftigten Handwerker. Es kommt schließlich immer wieder vor, dass einige Gewerke neben ihren regulär angemeldeten Handwerkern auch Schwarzarbeiter mit auf der Baustelle beschäftigen.

Sollte Ihnen also auffallen, dass auf einer Baustelle Schwarzarbeit geduldet wird, sollten Sie handeln. Sie können direkt beim Hauptzollamt eine Anzeige wegen Schwarzarbeit stellen. Das geht entweder über ein online Formular, postalisch oder auch per Telefon. Sie können das sogar anonym tun. Um Schwarzarbeit anzuzeigen, benötigen Sie auch nicht unbedingt Beweise, sie können auch lediglich einen Verdacht melden. Es liegt dann im Ermessen des Zolls, ob er Ihrer Anzeige nachgeht, oder nicht.

In jedem Fall werden es Ihnen die ehrlichen Handwerker danken. Schwarzarbeit ist nämlich eine echte Konkurrenz für die regulär arbeitenden Betriebe und sollte daher nicht unterstützt werden. 

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