BGI

BGI ist die Abkürzung für Berufsgenossenschaftliche Informationen. Diese beinhalten Hinweise und Empfehlungen der deutschen Berufsgenossenschaften zur Arbeitssicherheit.

Definition

Die BGI sind eine Ergänzung der:

  • BGV (Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften): Unfallverhütungsvorschriften
  • BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regeln): Empfehlungen und Regeln zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz
  • Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze: Grundsätze sowie Prüfvorschriften rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Am 01. Juni 2007 wurde die DGUV – Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – in Berlin als Zusammenschluss des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Bundesverbandes der Unfallkassen gegründet. Dieser Spitzenverband DGUV vereint heute alle bisherigen BGI unter neuen DGVU Informationen in sich.

Die verschiedenen BGI

Es gibt eine Vielzahl an BGI (jetzt DGUV), welche ganz verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit regeln bzw. hierfür Empfehlungen geben. Da je nach Tätigkeit und Arbeitsfeld in jeder Branche eine andere Berufsgenossenschaft verantwortlich ist, sind auch die Empfehlungen und Hinweise zur Arbeitssicherheit für Unternehmen unterschiedlicher Branchen verschieden. Jede Berufsgenossenschaft beschäftigt sich hinsichtlich der Arbeitssicherheit vorwiegend mit den üblichen Gefahrensituationen der jeweiligen Branche. 

Im Folgenden wollen wir uns einige der BGI von verschiedenen Berufsgenossenschaften etwas genauer ansehen:

BG Bau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft:

  • BGI 740: Die BGI 740 regeln die baulichen Einrichtungen sowie den Brand- und Explosionsschutz für Lackierräume und Einrichtungen, in welchen mit flüssigen Beschichtungsstoffen gearbeitet wird. In dieser BGI geht es vorwiegend um alle erforderlichen Maßnahmen für die sichere Verarbeitung von Beschichtungsstoffen. Dies umfasst beispielsweise die Räume, die Lüftung und Absaugung, aber auch, was beim Betrieb der Lackiereinrichtungen zu beachten ist.
  • BGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und ähnlichen Verfahren werden in den BGI 593 behandelt. Unter anderem geht es hierbei um die Wirkung bestimmter Schadstoffe sowie die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen dieser Schadstoffe.
  • BGI 545: Diese BGI beschäftigen sich mit dem sicheren Betrieb von Gabelstaplern, um Unfällen vorzubeugen.

Arbeitsgemeinschaft/Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften:

  • BGI 560: Die BGI 560 betrifft die Schaffung von Arbeitssicherung durch vorbeugenden Brandschutz. In dieser BGI wird nicht nur auf die Brandursachen eingegangen, sondern unter anderem auch auf bestimmte Sicherheitsanforderungen, die Brandbekämpfung, Grundprinzipien des Löschens von Bränden sowie die Evakuierung.
  • BGI 523: Die BGI 523 befasst sich mit der Sicherheit des Menschen am Arbeitsplatz, unter anderem Beleuchtung, Ergonomie, körperliche Belastung, richtiges Sitzen und Gefahrenstoffe.
  • BGI 521: Da auch immer wieder Leitern im Rahmen der Arbeit eingesetzt werden und dieser Einsatz auch zu Unfällen führt, behandelt die BGI 521 das richtige Benutzen von Leitern.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM):

  • BGI 556: Die BGI 556 befasst sich mit Empfehlungen für die Arbeitssicherheit der Anschläger. Der Anschläger ist sozusagen im Rahmen eines Transportes mit einem Kran „der Mann an der Last“, entweder zusätzlich zum Kranführer oder aber er übernimmt die Tätigkeit des Kranführers direkt mit. In dieser BGI geht es unter anderem um den Gehörschutz, den Schutz von Kopf, Händen und Füßen sowie Wetterschutzbekleidung. Aber auch Hinweise hinsichtlich der Durchführung eines derartigen Transportes, dem Einsatz von Hilfsmitteln sowie der Art der Seile werden gegeben.
  • BGI 527: In der BGI 527, der GBHM, geht es um die Unterweisung zum betrieblichen Arbeitsschutz, beispielsweise die Grundlagen und die Ziele der Unterweisung als auch die Anlässe für eine Unterweisung.
  • BGI 548: Diese BGI umfasst Sicherheitshinweise für Elektrofachkräfte, wie Gefahren durch elektrischen Strom, Schutz vor einem Stromschlag und dem Betrieb elektrischer Anlagen.
  • BGI 579: Diese BGI behandelt das Erkennen, Beurteilen und den Schutz bei Hitzearbeit. Hierbei geht es beispielsweise um Hitzebelastungen, Hitzeerkrankungen sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen.
  • BGI 826: Die BGI 826 beinhaltet alle Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz. Hierzu zählen neben der richtigen Ausrüstung auch die Unterweisung der Beschäftigten sowie die Rettung bei Absturz.

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW):

  • BGI 720: Um die Arbeitssicherheit beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen zu erhöhen, hat sich die BGHW in der BGI 720 dieser Thematik angenommen.

Hütten- und Walzwerke Berufsgenossenschaft:

  • BGI 555: In der BGI 555 gibt die Berufsgenossenschaft für Hütten- und Walzwerke Empfehlungen hinsichtlich der Sicherheit für Kranführer.

Folgen der Nichteinhaltung

Arbeitgeber sollten sich an die Vorschriften der DGUV halten. Die Beiträge der Unternehmen an die Berufsgenossenschaft dienen der Absicherung der Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalles. Sollten jedoch bestimmte Vorschriften von Seiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Unfallverhütung nicht eingehalten werden, kann es passieren, dass das Unternehmen die Aufwendungen selbst übernehmen muss.

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