Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) baut ihr Förderprogramm aus: Neue förderfähige Produkte für den Arbeitsschutz sowie vereinfachte Bedingungen und angepasste Strukturen setzen zusätzliche Anreize für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft. Gleichzeitig laufen zum 30. Juni 2026 mehrere bestehende Prämien aus. Es gelten jedoch Übergangsregelungen.
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Die BG BAU passt ihr Förderprogramm fortlaufend an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund führt sie zum 1. Juli 2026 zwei neue Arbeitsschutzprämien ein. Gefördert werden Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. „Mit den neuen Prämien stärken wir gezielt den präventiven Arbeitsschutz in unseren Mitgliedsunternehmen und unterstützen sie dabei, in sichere Lösungen zu investieren“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Drohnen: In der Bauwirtschaft können Drohnen eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein, indem sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen und so die Sicherheit erhöhen, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen. Darum hat die BG BAU diese Technik in ihren Förderkatalog aufgenommen. Ab 1. Juli 2026 bezuschusst sie sowohl die Anschaffung von Drohnen als auch den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen: Absturz- und Durchsturzunfälle zählen zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Technische Schutzsysteme leisten einen entscheidenden Beitrag, diese zu verhindern. Deshalb fördert die BG BAU ab 1. Juli 2026 die Anschaffung temporärer Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie temporärer Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen. Die Förderung kann beitragsabhängig sowie beitragsunabhängig erfolgen. Im Falle einer beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG BAU auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.000 Euro. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.

Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG BAU ihre Förderbedingungen überarbeitet, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien zu erleichtern. Durch die Neuausrichtung können viele Unternehmen zukünftig eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Statt fünf Stufen wird es ab dem 1. Juli 2026 nur noch vier geben. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und ist wie folgt gestaffelt:
„Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen in einen wirksamen Arbeitsschutz investieren können und sie dabei finanziell noch besser unterstützen, deshalb gestalten wir unser Förderprogramm nicht nur einfacher, sondern auch leistungsstärker“, sagt Wellnhofer.
Mit der Neuausrichtung des Prämienprogramms werden zum 30. Juni 2026 einige bestehende Arbeitsschutzprämien eingestellt. Unternehmen sollten daher prüfen, ob geplante Investitionen noch unter die bisherigen Förderbedingungen fallen. Für betroffene Prämien gilt eine Übergangsregelung, die Förderansprüche sichert: Wer entsprechende Produkte vor dem 30. Juni 2026 erwirbt, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum stellen. Damit können bereits geplante oder umgesetzte Investitionen weiterhin berücksichtigt und durch die BG BAU gefördert werden. Die Förderung folgender Arbeitsschutzprämien läuft zum 30. Juni 2026 aus:
Hintergrund Arbeitsschutzprämien der BG BAU
Das Prämienverfahren der BG BAU ermöglicht eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung. Die beitragsabhängige Förderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU eine Förderung unabhängig von der Höhe ihres Mitgliedsbeitrags erhalten, und zwar für Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen und für das Schutzpaket für das Bauen im Bestand. Unter www.bgbau.de/praemien gibt es alle Informationen rund um das Prämienverfahren sowie das Antragsformular für die Förderung.
Hintergrund BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.
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