Berufsgenossenschaften

Für viele Unternehmen ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft unumgänglich. Viele wissen jedoch nicht genau, warum es Berufsgenossenschaften gibt und wofür sie zuständig sind. Wir zeigen nachfolgend, was Berufsgenossenschaften tun und welche Leistungen sie erbringen.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Diese Institution kümmert sich bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen um die Bearbeitung und vor allem auch um die Prävention, um Unfälle überhaupt erst zu vermeiden. Berufsgenossenschaften befreien die Unternehmen von der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Arbeitnehmern. Die soziale Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften getragen. Außerdem bieten die BGs Schulungen für Arbeitgeber und Versicherte an, um Arbeitsunfälle effektiv zu vermeiden.

Welche Branchen haben Berufsgenossenschaften?

Es gibt viele Branchen, die über eine eigene Berufsgenossenschaft verfügen.

  • Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
  • Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall
  • Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten
  • Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Berufsgenossenschaften Handel und Warendistribution
  • Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für Dienstleistungen und Digitale Geschäftsmodelle

Wer ist versichert?

Die Berufsgenossenschaften versichern Beschäftigte entsprechender Unternehmen. Dies gilt für alle Angestellten bzw. Mitarbeiter in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis. Außerdem sind Landwirte, Kinder in Kitas und Kindergärten, Schüler, Studenten, Zivilhelfer, Katastrophenschutzhelfer und Blut- und Organspender mit versichert.

Es ist dabei unerheblich, welches Alter, Geschlecht, Nationalität oder Einkommen die Versicherten haben. Auch die Unfallversicherung der BG greift, sobald eine Person bei einem Unternehmen angestellt ist.

Die Berufsgenossenschaft muss Leistungen erbringen, wenn es sich um Arbeitsunfälle handelt, bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder wenn Erkrankungen vorliegen, die arbeits- bzw. berufsbedingt sind. Diese Krankheit muss also durch die Ausübung des Berufs entstanden sein. Ein Beispiel wäre eine Staublunge bei einem Schreiner oder Lungenkrebs bei Bergarbeitern. Arbeitsbedingte Unfälle liegen vor, wenn Angestellte in Ausübung ihrer Tätigkeit körperlich geschädigt werden. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit sowie Unfälle auf Dienstreisen.

Leistungen der Berufsgenossenschaften

Wenn eine Versicherung im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit greift, gibt es verschiedene Maßnahmen bzw. Leistungen. Dazu gehören:

  • Verletzungsgeld oder Verletzungsrente
  • Hinterbliebenenrente für Hinterbliebene von Angestellten, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versterben
  • Unterstützung bei Arbeitslosigkeit infolge eines Arbeitsunfalls, z.B. durch Umschulungen
  • Heilbehandlungen in einem Krankenhaus nach Wahl der BG

Finanzen und Beiträge der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich grundsätzlich durch die Beiträge der Unternehmen. Diese Beiträge werden unabhängig von anderen Versicherungen geleistet. Die Arbeitnehmer selbst zahlen hierbei nicht. Die Höhe der Beiträge der Berufsgenossenschaften ist sehr unterschiedlich und hängt von der Unfallgefahr einer Branche bzw. einzelner Berufe ab. Die BGs haben dazu Tarife ermittelt, die einzelne Berufe in Gefahrenklassen einteilen. So sind etwa Bürojobs in einer niedrigeren Gefahrenklasse als Schreiner oder Bauarbeiter. Somit ergeben sich die Beiträge aus der Gefahrenklasse und den Bruttoarbeitsentgelten. Diese werden nach Ablauf eines Geschäftsjahres berechnet.

Ablauf des Versicherungsprozesses

Geschieht ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, haben Arbeitgeber eine Meldepflicht an die Berufsgenossenschaften. Dazu muss ein detaillierter Unfallbericht erstellt werden. Die Berufsgenossenschaften stellen dazu Formulare bereit. Auch der behandelnde Arzt muss informiert werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und die Berufsgenossenschaft zuständig ist. Die sogenannten Durchgangsärzte sind in der Regel spezialisiert auf Arbeitsunfälle und verfassen geeignete Berichte für die Berufsgenossenschaft. Außerdem arbeiten einige Kliniken eng mit den Berufsgenossenschaften zusammen und haben sich auf Arbeitsunfälle spezialisiert. 

Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Grundsätzlich müssen Unternehmer bei Unternehmensgründung auch Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft werden. Für Gründer, die ein Unternehmen neu aufbauen, ist es wichtig, den Berufsgenossenschaften den genauen Gegenstand des Unternehmens darzulegen, um die eindeutige Zuständigkeit zu klären. Die Angestellten müssen ebenfalls informiert werden, welche Berufsgenossenschaft zum Unternehmen gehört. In der Regel kann man sich als Unternehmer heute problemlos online bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die BGs benötigen dazu wichtige Informationen wie Gegenstand des Unternehmens, Anzahl der Angestellten bzw. der Versicherten, Datum der Arbeitsaufnahme und Namen und Wohnsitz des Gründers oder Bevollmächtigten. 

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