Arbeitsschutz

Die Arbeitswelt wird immer komplexer, schneller und anspruchsvoller. Umso wichtiger sind daher ein effizienter Arbeitsschutz und eine zuverlässige Unfallvermeidung. Menschgerechte und sichere Arbeitsbedingungen sind die wichtigsten Grundlagen für ein funktionales Beschäftigungssystem. Das Ziel dabei ist, Arbeitnehmer vor Gefahren und gesundheitlichen Risiken zu schützen. Dazu braucht es auch gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Das Arbeitsschutzgesetz

Die rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz. Darin werden Arbeitgeber verpflichtet, die möglichen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz einzuschätzen und nötige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Außerdem muss in Unternehmen eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation gewährleistet sein. Das kann erreicht werden, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz wirksam in die Strukturen und Arbeitsprozesse des Unternehmens eingebunden wird.

Außerdem muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit informiert sind und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Das gilt insbesondere für gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen, etwa mit Maschinen. Bei der Umsetzung hat der Arbeitgeber einen gewissen Gestaltungsspielraum, um den unterschiedlichen Besonderheiten und Gegebenheiten eines Unternehmens vor Ort gerecht zu werden.

Das Arbeitsschutzgesetz erhält konkrete Formen durch zahlreiche Arbeitsschutzverordnungen, unter anderem für Maßnahmen für sichere Arbeitsstätten und die Gestaltung der Arbeitsplätze, den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, Lärmschutz, arbeitsmedizinische Prävention sowie den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen. In diesem Zusammenhang wird die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen im Produktsicherheitsgesetz geregelt. 

Beurteilung der Gefährdung

Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes ist die Pflicht der Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen. Diese Beurteilung dient dazu, vorhandene Gefahren zu erkennen und entsprechende Schutz- bzw. Gegenmaßnahmen zu treffen. Dabei ist das Vorgehen stark am Einzelfall und den konkreten Gegebenheiten  orientiert, wie etwa der Betriebsart, der Größe eines Unternehmens und der auftretenden Gefährdungsfaktoren wie arbeitsstättenbezogene, arbeitsmittel- oder tätigkeitsbezogene Risiken.

Durch die Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber verpflichtet, auch Faktoren zur psychischen Belastung zu berücksichtigen. Auch dies hat große Bedeutung für die Tätigkeit. Im Anschluss an die Ermittlung möglicher Gefahren hat die Gefährdungsbeurteilung den Zweck, entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. In der Praxis können dabei Unternehmen mit praktischen Tipps und Handlungsanleitungen unterstützt werden, etwa von den Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und gewerblichen Anbietern.

Die praktische Organisation des Arbeitsschutzes

Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter kann wirkungsvoll gewährleistet werden, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Strukturen und Arbeitsabläufe eingebunden wird. Dazu dienen unter anderem Arbeitsschutzmanagementsysteme, um den Arbeitsschutz zu verbessern. Praktische Maßnahmen können etwa regelmäßige Gesundheits-Check-ups, regelmäßige Schulungen oder Weiterbildungen, sportliche Angebote im Unternehmen, Maßnahmen für eine zuverlässige Klimatisierung bzw. Belüftung, Maßnahmen zum effektiven Brandschutz oder praktische Dinge wie Schutz- und Arbeitskleidung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen sein.

Das Arbeitssicherheitsgesetz

In diesem Bereich ist auch das Arbeitssicherheitsgesetz zu nennen. Vollständig lautet dessen Name: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Darin werden Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beschäftigen oder zu bestellen. Diese Fachkräfte haben die wichtige Aufgabe, Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen. Die Betriebsärzte und Fachkräfte sind ebenfalls zur Zusammenarbeit verpflichtet, jedoch bei der Anwendung ihrer Fachkenntnisse weisungsfrei. 

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