Untergrundprüfung 2: Holzuntergründe

Richtige Untergrundprüfung für Holz: Holzteile im Außenbereich können durch verschiedenste Arten geschädigt werden. Die meisten Krankheiten bzw. Schäden lassen sich schon mit bloßem Auge erkennen und unter Umständen rechtzeitig beseitigen. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen können.

Symbolfoto: Prüfung von Holzuntergrund per Hand
In diesem Artikel erfahren Maler, wie sie bei der Untergrundprüfung Holzuntergründe richtig prüfen.

Schäden am Holz erkennen und beheben

Optisch auffällig: Bläuepilze, Harzgallen und Vergrauen

Besonders leicht zu erkennen ist der Befall mit Bläuepilzen. Sie selbst zerstören das Holz zwar nicht, doch entsteht durch sie eine wenig ansehnliche Blau- bis Schwarzfärbung. Werden sie allerdings nicht entfernt und wachsen weiter, sprengen sie vorhandene Lackschichten, wodurch Wasser und andere Pilze, die das Holz schließlich zerstören würden, eindringen können. Mit einem entsprechenden Holzschutzmittel können Sie den Pilzen den Kampf ansagen, doch selbst wenn er völlig zerstört ist, bleibt die bläuliche Verfärbung bestehen. Ebenfalls problemlos durch Augenschein festzustellen sind Harzausfluss und Harzgallen. Letztere sind mit Harz gefüllte Hohlräume, die besonders häufig bei Nadelhölzern wie Kiefern und Fichten zu finden sind. Einzelne Harzgallen können ausgebrannt werden, aber durch anstrichtechnische Maßnahmen lässt sich Harzausfluss nicht zuverlässig beseitigen, er ist einfach naturbedingt. Wollen Sie solches Holz dennoch beschichten, sollten Sie helle Farbtöne verwenden, da sie sich nicht so stark aufheizen. Ein weiterer unschöner Effekt ist das Vergrauen von Holz. Dies geschieht, wenn das Holz nicht ausreichend vor UV-Strahlung geschützt ist, zum Beispiel durch farblosen oder niedrig pigmentierten Lack. Sie zerstören das im Holz enthaltene Molekül Lignin, das maßgeblich für die Festigkeit des Werkstoffes zuständig ist. Vergrautes Holz sollten Sie deshalb vor dem Anstrich entfernen, indem Sie es abschleifen.

Versteckte Gefahren: Tragfähigkeit, Inhaltsstoffe und Haftung

Planen Sie eine alte Beschichtung zu überstreichen, steht auch hier zunächst die Tragfähigkeit in Frage. Sie lässt sich in der Regel nicht per Augenschein wahrnehmen, um sie zu überprüfen, bieten sich hingegen Kratzprobe, Kreuzschnitt oder Klebebandtest an. Ist die Kratzspur gezackt oder bleibt die Beschichtung, möglicherweise auch in Teilen, am Tesafilm hängen, muss sie vor dem neuen Anstrich entfernt werden. Ebenso lassen sich anstrichschädliche Inhaltsstoffe bei unbehandelten Hölzern nicht erkennen. Eine handwerkliche Prüfung gibt es auch nicht, deshalb muss eine Probefläche angelegt werden. Verwenden Sie wasserverdünnbare Farben oder Grundierungen, kann es passieren, dass Inhaltsstoffe des Holzes aufschwimmen und fleckige Verfärbungen an der Anstrichoberfläche erzeugen. Auch enthalten einige Laubhölzer, wie etwa Eiche, Gerbsäure, die ebenfalls zu Flecken führt, wenn sie in Kontakt mit Metall oder Fungiziden kommt. Geht es darum Holzfenster oder -türen wieder aufzuhübschen, müssen Sie dabei auch die Abdichtungen prüfen. Entweder sehen Sie schon mit bloßem Auge, dass ein Schaden vorliegt, oder Sie prüfen die Haftung des Dichtmaterials mit einem scharfen Messer. Haftet es nicht richtig oder ist es anderswie beschädigt, muss es entfernt und erneuert werden. Plastische und elastische Dichtstoffe sind nach DIN 18363 das Mittel der Wahl, da sie anstrichverträglich sind und keine Gefahr von Wechselwirkungen zwischen Bauteil, Dichtstoff und den angrenzenden Baustoffen besteht. Allerdings sollte die Versiegelung erst nach dem Anstrich erfolgen. Werden Überholungsbeschichtungen auf Fenstern angebracht, darf die Versiegelung sogar bis 1 mm überstrichen werden – der Optik zuliebe.

Reparieren geht – Auswechseln wäre besser

Risse im Holz, sowie gerissene und lose Äste gehören wieder zu den Schäden, die mit der Augenscheinprüfung gut zu erkennen sind. Je nach Art und Umfang kann es aber sein, dass sie sich nicht anstrichtechnisch beseitigen lassen. Die betroffenen Holzteile müssen in diesem Fall ausgewechselt werden. Bei ausgedübelten Ästen und Kettendübelung sollten Sie zudem darauf achten, dass nicht mehr als zwei Dübel zulässig sind, auch dann nicht, wenn eine deckende Beschichtung verwendet wird. Bei allen Holzkonstruktionen ist es zudem ratsam, auch die Ablaufneigung zu überprüfen – gibt es scharfe Kanten und Profile, vielleicht gar offene Rahmenverbindungen? Falls ja, sind das konstruktive Mängel. Runden Sie die scharfen Kanten und Profile ab und achten Sie darauf, dass das Wasser von den Profilen abgeleitet wird, also mindestens 15° Abschrägung vorliegen. Offene Rahmenverbindungen können Sie mit 2K-Holzreparaturmasse schließen, allerdings kann dies die konstruktiven Mängel nicht dauerhaft beseitigen.

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