Während eines Ausbildungsverhältnisses haben sowohl Ausbilder als auch Auszubildende Rechte und Pflichten. Damit eine Ausbildung das gewünschte Ergebnis hat, müssen beide – also Betrieb und Azubi – gewissen Pflichten nachkommen. Beide haben aber auch Rechte. Mit einem Fahrplan für die Ausbildung wird die Angelegenheit ein wenig leichter.
|
Vermittlung der für das Ausbildungsziel erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)
Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs, planmäßige Ausbildung
Durchführung der Ausbildung, Beauftragung eines Ausbilders
kostenlose Aushändigung der Ausbildungsordnung an den Lehrling
kostenlose Ausbildungsmittel für die Berufsausbildung
charakterliche Förderung des Lehrlings, Verhinderung sittlicher und körperlicher Gefährdung
ausschließliche Übertragung von Aufgaben, die dem Ausbildungszweck dienen
kostenfreie Aushändigung der Ausbildungsnachweise
Freistellung zum Besuch der Berufsschule
Bescheinigungen über ärztliche Pflichtuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen lassen
Bereitstellung der Berufskleidung, sofern vorgeschrieben
Freistellung für angeordnete Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und Kostenübernahme
Zahlung einer angemessenen Vergütung
Pflicht zum Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels
Pflicht zur sorgfältigen Ausführung der aufgetragenen Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung
Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht, an Prüfungen sowie an angeordneten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, für die er freigestellt ist
Beachtung der Betriebsordnung in der Ausbildungsstätte
pflegliche Behandlung der Werkzeuge, Maschinen und anderer Einrichtungen
Befolgung der Anweisungen des Ausbildenden, des Ausbilders oder anderer weisungsbefugter Personen
Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren
Führung des Berichtshefts oder der Ausbildungsnachweise
Benachrichtigungspflicht bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht etc. unter Angabe von Gründen
Teilnahme an den ärztlichen Pflichtuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Abonnieren Sie noch heute unseren kostenlosen Newsletter, der Sie regelmäßig mit nützlichen Neuigkeiten und Informationen zu unseren Produkten & Angeboten versorgt. Die Anmeldung dauert nur einen kurzen Augenblick. Selbstverständlich können Sie Ihr Abonnement jederzeit wieder kündigen.