Für Maler und Lackierer: Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden

Während eines Ausbildungsverhältnisses haben sowohl Ausbilder als auch Auszubildende Rechte und Pflichten. Damit eine Ausbildung das gewünschte Ergebnis hat, müssen beide – also Betrieb und Azubi – gewissen Pflichten nachkommen. Beide haben aber auch Rechte. Mit einem Fahrplan für die Ausbildung wird die Angelegenheit ein wenig leichter.

Die Rechte eines Azubis: Das muss der Ausbildungsbetrieb tun

Vermittlung der für das Ausbildungsziel erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)

Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs, planmäßige Ausbildung

Durchführung der Ausbildung, Beauftragung eines Ausbilders

kostenlose Aushändigung der Ausbildungsordnung an den Lehrling

kostenlose Ausbildungsmittel für die Berufsausbildung

charakterliche Förderung des Lehrlings, Verhinderung sittlicher und körperlicher Gefährdung

ausschließliche Übertragung von Aufgaben, die dem Ausbildungszweck dienen

kostenfreie Aushändigung der Ausbildungsnachweise

Freistellung zum Besuch der Berufsschule

Bescheinigungen über ärztliche Pflichtuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen lassen

Bereitstellung der Berufskleidung, sofern vorgeschrieben

Freistellung für angeordnete Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und Kostenübernahme

Zahlung einer angemessenen Vergütung

Die Pflichten des Azubis

Pflicht zum Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels

Pflicht zur sorgfältigen Ausführung der aufgetragenen Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung

Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht, an Prüfungen sowie an angeordneten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, für die er freigestellt ist

Beachtung der Betriebsordnung in der Ausbildungsstätte

pflegliche Behandlung der Werkzeuge, Maschinen und anderer Einrichtungen

Befolgung der Anweisungen des Ausbildenden, des Ausbilders oder anderer weisungsbefugter Personen

Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren

Führung des Berichtshefts oder der Ausbildungsnachweise

Benachrichtigungspflicht bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht etc. unter Angabe von Gründen

Teilnahme an den ärztlichen Pflichtuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

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