Unternehmensführung: Korrekte Rechnungsstellung

Für viele Selbstständige und Kleinunternehmer ist es schwierig, bei der Vielzahl an finanz- und steuerrechtlichen Vorschriften den Überblick zu bewahren. In unserem ersten Teil der großen Malerpraxis Serie „Unternehmensführung“ präsentieren wir Ihnen Tipps und Tricks rund um das Thema Rechnungsstellung.

Alles über korrekte Rechnungsstellung
Alles über korrekte Rechnungsstellung

Korrekte Rechnungsstellung für Maler und Lackierer

In den letzten Jahren wurden die Anforderungen an eine korrekte Rechnungsstellung kontinuierlich verschärft. So soll z.B. dem Umsatzsteuerbetrug vorgebeugt und Fake-Rechungen verhindert werden. Da viele Unternehmer aufgrund der Komplexität an Vorschriften verunsichert sind, geben wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Tipps rund um das Thema Rechnungsstellung.

Grundsätzliche Pflichtangaben: 

Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungserbringers

Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers

Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers

eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen (zur Identifizierung der Rechnung)

Ausstellungsdatum der Rechnung

Zeitpunkt der Lieferung/Leistung (z.B. der Kalendermonat, in dem die Leistung erbracht wurde)

Menge und genaue Bezeichnung der Lieferung/Leistung

Anzuwendender Umsatzsteuersatz

Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die 

Steuerbefreiung


Bei Leistungen innerhalb der EU und bei Lieferung an Kunden, die selbst der Umsatzsteuer unterliegen, erfolgt die Rechnungstellung netto ohne Ausweis der Mehrwertsteuer. In diesem Fall sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers zwingend anzugeben.



Für sogenannte Kleinbetragsrechungen (bis zu einem Betrag von 150 Euro) müssen mindestens der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungserbringers, das Ausstellungsdatum der Rechnung, die Menge und genaue Bezeichnung der Lieferung/Leistung sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag angegeben werden.

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