- Menge und genaue Bezeichnung der Lieferung/Leistung
- Anzuwendender Umsatzsteuersatz
- Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung
Bei Leistungen innerhalb der EU und bei Lieferung an Kunden, die selbst der Umsatzsteuer unterliegen, erfolgt die Rechnungstellung netto ohne Ausweis der Mehrwertsteuer. In diesem Fall sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers zwingend anzugeben.
Für sogenannte Kleinbetragsrechungen (bis zu einem Betrag von 150 Euro) müssen mindestens der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungserbringers, das Ausstellungsdatum der Rechnung, die Menge und genaue Bezeichnung der Lieferung/Leistung sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag angegeben werden.