Tariflohn Maler: Das ist zu beachten!

Die Löhne von Malern und Lackierern in Deutschland sind durch Tarifverträge festgelegt. Das Maler- und Lackierer-Gehalt darf somit eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreiten. Alle Maler und Lackierer, die in Deutschland tätig sind, haben demnach Anspruch auf den tariflich festgelegten Mindestlohn.

Maler mit Streichrolle und Sparschwein in den Händen.
Der Lohn von Malern ist in Deutschland durch Tarifverträge festgelegt. Erfahren Sie, wo der tariflich festgelegte Mindestlohn liegt.

Maler- und Lackierer-Gehalt im Überblick

Lohnniveau im Maler- und Lackierer Handwerk

Die sogenannten Manteltarifverträge zwischen der entsprechenden Gewerkschaft und der Maler- und Lackierer-Innung werden regelmäßig neu geregelt. Die Tarifpartner handeln diese Verträge aus und die Bundesregierung erklärt sie schließlich für allgemeingültig. Das Lohnniveau wird immer an steigende Preise oder den Geldwert angeglichen. Da ist es schwer den Überblick zu behalten. Wir fassen Ihnen die Vorgaben für das Malerhandwerk zusammen!


Gelernte und ungelernte Arbeitnehmer

Seit dem 01.05.2017 ist die aktuelle, neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk in Kraft, die bis zum 30.04.2021 gültig und für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich ist. Dazu zählen alle deutschen Malerbetriebe, alle ausländischen Betriebe, die in Deutschland Bauleistungen des Malerhandwerks ausführen, und Zeit- und Leiharbeitsfirmen, die Malertätigkeiten erbringen. Wichtig ist zu beachten, dass sich die Lohnuntergrenzen in der Verordnung zusätzlich jährlich verändern und abhängig vom Status des Arbeitsnehmers sind. Als gelernter Arbeitnehmer gilt, wer einen Gesellenbrief oder einen ähnlichen Ausbildungsabschluss im Maler- und Lackiererhandwerk nachweisen kann. Ungelernte Arbeitnehmer führen Hilfstätigkeiten aus und arbeiten in der Regel nur unter Anleitung eines Gesellen oder Vorarbeiters. Lehrlinge bilden wiederum eine dritte Kategorie, für die abweichende Regelungen gelten. 

Mai 2017 startete der Tariflohn für ungelernte Arbeitnehmer bei 10,35 € und steigt zum 01. Mai 2020 auf seinen Höchstwert von 11,10 € an. Die Werte für ungelernte Arbeiter gelten für das gesamte Bundesgebiet. Schwieriger wird es hingegen bei gelernten Arbeitnehmern. Hier gibt es neben der zeitlichen Staffelung auch noch eine Staffelung nach Bundesländern.

Diese festgelegten Lohnuntergrenzen werden staatlich kontrolliert und bei Nichtbeachtung ebenfalls sanktioniert. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Mindestlöhne der Malerbranche nicht für Fahrzeuglackierer gelten. Auch bei der Entsendung eines Arbeitsnehmers in einen anderen Tarifbereich muss der Lohn der dort geltenden Untergrenze angepasst werden (z.B. durch eine Lohnerhöhung bei einer Entsendung von Ost nach West).

Artikel weiterempfehlen

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen Malerpraxis-Newsletter!

Abonnieren Sie noch heute unseren kostenlosen Newsletter, der Sie regelmäßig mit nützlichen Neuigkeiten und Informationen zu unseren Produkten & Angeboten versorgt. Die Anmeldung dauert nur einen kurzen Augenblick. Selbstverständlich können Sie Ihr Abonnement jederzeit wieder kündigen.