Erstattung der Stromsteuer: Hohe Rückerstattung möglich

Auch 2014 hielt der Aufwärtstrend der Strompreise weiter an. Gewerbe zahlen derzeit inklusive Steuern und Abgaben durchschnittlich 15,37 Cent pro kWh. Mit dem Spitzenausgleich ist es Unternehmen jedoch möglich, einen Großteil der Steuern zurückzufordern.

Erstattung der Stromsteuer: Hohe Rückerstattung möglich
Erstattung der Stromsteuer: Hohe Rückerstattung möglich

Unternehmen können Steuern zurückfordern

Bezahlt ein Unternehmen mehr als 1.000 Euro Stromsteuer pro Jahr, kann es sich bis zu 90 Prozent davon zurückerstatten lassen. Das besagt die sogenannte Spitzenausgleichsregelung, die im Strom- und Energiesteuergesetz verankert ist. Ohne Weiteres kann die Rückzahlung allerdings nicht eingefordert werden: Wer vom Spitzenausgleich profitieren will, muss ein Energiemanagementsystem betreiben – oder zumindest nachweislich vorhaben, dieses bis Anfang des kommenden Jahres 2015 einzuführen. Größere Betriebe müssen dabei ein System nach ISO 50001-Richtlinien anwenden, kleine und mittelständische Unternehmen können hingegen auch alternative Systeme zum Energiemanagement installieren lassen.

Für den Mittelstand gibt es zwei Möglichkeiten, an den Spitzenausgleich zu kommen: Sie können entweder ein sogenanntes Energieaudit durchführen oder Daten nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzverordnung vorlegen. Dabei werden zum Beispiel Aussagen zum Energieverbrauch von Maschinen und zu Energieträgern getroffen. Zusätzlich muss das Unternehmen die Planung eines Energiemanagementsystems (inkl. eines Energiebeauftragten) bis 2015 schriftlich bestätigen. Den Antrag zum Spitzenausgleich nimmt das örtliche Hauptzollamt entgegen. Der Nachweis, das ein entsprechendes System im Betrieb etabliert ist, erbringt ein anerkanntes Prüfungsunternehmen.

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