Handwerkerleistungen

Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen
Foto: Rainer Sturm (pixelio.de)

Doppelter Steuerbonus

2010 hat das Bundesfinanzministerium die Bestimmungen zum doppelten Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen präzisiert. Darüber informiert der aktuelle Ratgeber des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).



Privathaushalte haben die Möglichkeit, Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten beim Finanzamt geltend machen. Dazu gehören etwa Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Streichen/Lackieren von Türen oder Fenstern sowie Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen.

Die Höhe des Steuerbonus beträgt 20 % von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt.

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