Änderungen bei der Mehrwertsteuer

Beim Auslandseinsatz beachten:
Für grenzüberschreitende Dienstleistungen, z. B. Bau- Montage- und Reparaturarbeiten oder Gutachterleistungen, gelten seit 2010 wichtige Änderungen bei der Mehrwertsteuer. Handwerksunternehmer, die im Ausland arbeiten, sollen sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen, rät die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH).
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