Vorsicht bei Bewerbungsabsagen

AGG beachten:
Seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 müssen Arbeitgeber sowohl bei der Stellenausschreibung als auch beim Bewerbungsgespräch die strengen Vorgaben des AGG beachten. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln hat eine Grenze gezogen: Für Bewerber, die sich schlecht benehmen, gilt der Schutz des AGG keinesfalls uneingeschränkt.







